Lloyd Fonds Schiffsportfolio III: Anleger des Schiffsfonds klagt gegen Deutsche Bank

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Finanzielle Schwierigkeiten machen den drei Schiffe MS Sophia Schulte, MS Las Vegas und MS Lloyd Don Pascuale zu schaffen. Die damit verbundenen Probleme wirkten sich auch auf die Schiffsbeteiligung Lloyd Fonds Schiffsportfolio III aus, für die die 3 Containerschiffe unterwegs sind. Gleich an mehreren Stellen treten bei den 3 Schiffen finanzielle Engpässe auf. So konnten die Schiffe des Lloyd Fonds Schiffsportfolio III nur geringe Charterraten erzielten, was im Endeffekt die Einnahmen des Schiffsfonds reduzierte. Schwierigkeiten bereiten auch die Darlehen der Schiffe: Wegen der Verletzung der 105 %-Klausel, die den finanzierenden Banken Sonderkündigungsrechte einräumt, mussten bereits Sondertilgungen bei den US-Dollar-Krediten der Schiffe vorgenommen werden. Daher mussten die Anleger des Lloyd Fonds Schiffsportfolio III auf Ausschüttungen für das Jahr 2011 verzichten.

Finanzielle Probleme bei den Containerschiffe des Lloyd Fonds Schiffsportfolio III

Darüber hinaus sorgen Fremdwährungskredite in japanischen Yen für unausgeglichene Bilanzen der Schiffe des Lloyd Fonds Schiffsportfolio III. Vor der Finanzkrise waren solche Fremdwährungskredite bei Schiffsfonds sehr beliebt, da sie wegen des Kursgefälles eine günstige Tilgung ermöglichen sollten. Seinerzeit war der Yen eine schwache Währung. Wegen des Kursgefälles gegenüber dem US-Dollar - der Währung, in der das Tagesgeschäft der Schifffahrt abgewickelt wird - ermöglichte dies eine günstige Kredittilgung. Aufgrund des unerwarteten Höhenflugs des Yen kehrte sich dieser Effekt ins Gegenteil um und die Tilgung der Kredite ist jetzt teurer als ursprünglich kalkuliert. Diese Entwicklung brachte bereits die Finanzen vieler Schiffsfonds ins Ungleichgewicht.

Der Markt der Transportschifffahrt hat sich seit dem letzten Jahr nicht erholt. Im Gegenteil: Im Sommer 2012 intensiviert sich die Krise der Schifffahrt und die Zahl der notleidenden Schiffsbeteiligungen steigt rapide an. Was können Anleger des Lloyd Fonds Schiffsportfolio III in dieser Situation unternehmen? Eine Option ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ausgelotet werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem Lloyd Fonds Schiffsportfolio III ermöglicht werden kann - die reguläre Laufzeit der Schiffsbeteiligung endet erst im Jahr 2025. Um Anlegern eine Ausstieg zu ermöglichen, kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.

Im Rahmen einer Anlageberatung müssen die Berater über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Wurden Anleger nicht über die Risiken, die sich aus dem unternehmerischen Charakter eines Schiffsfonds ergeben, aufgeklärt, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn nicht jedem Anleger wurde in der Anlageberatung erklärt, dass es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen handelt. Daher sind Schiffsfonds auch keine sichere Kapitalanlage oder nicht für die sichere Altersvorsorge geeignet. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für „gebrauchte" Fondsanteile ist nicht geregelt und ein Verkauf der Beteiligungen am Lloyd Fonds Schiffsportfolio III ist daher nicht immer möglich.

Schadensersatzklagen für Anleger

Haben Anleger des Lloyd Fonds Schiffsportfolio III das Gefühl, dass ihr Beratungsgespräch Fehler aufwies, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Fehlerhafte Anlageberatungen lösen Schadensersatzansprüche der Anleger gegenüber der beratenden Bank aus. Anleger des Lloyd Fonds Schiffsportfolio III, die von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten werden, werden aus diesem Grund Schadensersatzansprüche geltend machen. In Kürze wird eine Schadensersatzklage gegen die Deutsche Bank erhoben werden.

Weitere Informationen über mögliche Ansprüche von Anlegern befinden sich auf der Informationsseite www.schiffsfonds.eu in der Rubrik Rechtsansprüche.

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie bei uns. Sie wissen danach, was Sie tun können. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

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www.dr-stoll-kollegen.de

www.schiffsfonds.eu


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