Falschberatung durch Bank ⚠️ Was sind meine Rechte?

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Eine Falschberatung der Bank kann für Kreditnehmer oder Anleger schwerwiegende Folgen haben. Es gibt jedoch rechtliche Vorgaben, an die sich Kreditinstitute und Berater halten müssen. Werden diese verletzt, und erleidet der Kunde dadurch einen wirtschaftlichen Schaden, kann er Schadenersatzansprüche geltend machen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Falschberatung seitens der Bank ist dann anzunehmen, wenn die Beratung nicht umfassend, fehlerhaft und nicht qualifiziert erfolgt ist

  • Der Berater hat ein schriftliches Beratungsprotokoll zu verfassen

  • Beratungsfehler entstehen insbesondere in der Anlageberatung oder im Rahmen einer Kreditberatung

  • Oftmals können Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Bank oder dem Berater nur mit einem Rechtsanwalt Nachdruck verleihen und durchsetzen

Was beinhaltet die Beratungspflicht der Banken?

Die Bank haftet für eine Falschberatung beim Kredit oder im Rahmen einer Anlageberatung, wenn ein Beratungsvertrag abgeschlossen wurde. Dieser stellt die Anspruchsgrundlage dar. Allerdings muss es sich dabei nicht zwangsläufig um einen schriftlichen Vertrag handeln. Ein Beratungsvertrag kann auch mündlich oder konkludent (stillschweigend) abgeschlossen werden. 

Grundsätzlich bezieht sich die Beratungspflicht der Kreditinstitute auf die gesamte Produktpalette, insbesondere aber auf Kredite und Geldanlagen. Die Frage, ob eine Beratungspflicht besteht und der Kunde eine solche auch wünscht, ist dann zu klären. 

Zudem handelt es sich meistens um bestimmte Produkte, bei denen eine Falschberatung häufiger vorkommt. Das sind meist Produkte mit erhöhten Beratungsaufwand. Die Eröffnung von Tagesgeldkonten wird z.B. immer häufiger über das Internet abgewickelt. Dann findet keine Beratung statt. Klassische Bankprodukte, bei denen es häufiger eine Falschberatung gibt, sind:

  • Umfangreichere Kredite, zum Beispiel im Rahmen einer Baufinanzierung
  • Geld- und Kapitalanlagen, zum Beispiel Wertpapiere wie Fonds und Aktien
  • Produkte zum Vermögensaufbau, etwa ein Fondssparplan
  • Versicherungen, unter anderem Kapitallebensversicherung

Eine Falschberatung der Bank in der Baufinanzierung kommt etwa deutlich öfter vor, als wenn Sie sich für einen Ratenkredit entscheiden.

Falschberatung bei Geldanlagen und Krediten: ein Beispiel

Beratungsfehler gibt es in der Praxis leider viele.  Ein Beispiel einer Falschberatung im Wertpapierbereich könnte wie folgt aussehen:

Sie teilen dem Berater mit, dass Sie gerne möglichst sicher in Wertpapiere investieren möchten. Sie wollen kein Risiko von Kapitalverlusten eingehen und benötigen das Geld spätestens nach fünf Jahren. Ein korrekter Anlagevorschlag wäre in dem Fall etwa eine Staatsanleihe des Bundes mit einer Laufzeit von maximal fünf Jahren. Diese ist zum einen sehr sicher und zum anderen passt die Laufzeit von fünf Jahren. 

Der Berater empfiehlt allerdings stattdessen einen aktiv gemanagten Aktienfonds. Das wäre insoweit vermutlich eine Falschberatung, weil Aktienfonds mit einem höheren Risiko verbunden sind. Zudem nennen Experten im Allgemeinen einen längerfristigen Anlagehorizont von mindestens acht bis zehn Jahren, um dieses Risiko zu reduzieren. Über die Kosten in Form der Fondsgebühren klärt Sie der Berater ebenfalls nicht auf.

Bank Falschberatung unbedingt vermeiden

Um eine Falschberatung zu verhindern, gibt es Pflichten, die jeder Berater wahrzunehmen hat. Dies sind u.a.: 

Die Risikobereitschaft des Kunden abklären

  • Vollumfänglich über Finanzprodukte informieren, insbesondere über Risiken, Nachteile und Kosten

  • Berater darf beim Kunden kein Fachwissen voraussetzen

  • Bank muss den Kunden über eventuelle Provisionen informieren

Worum genau handelt es sich bei einem Berater?

Eine Falschberatung wird stets von dem entsprechenden Berater vorgenommen. Dabei kann es sich entweder um einen selbstständigen Finanz- oder Anlageberater oder um einen Mitarbeiter eines Kreditinstitutes handeln. Alle Berater müssen eine Aufklärung vornehmen, die Beratung durchführen und dem Kunden eine passende Empfehlung geben. 

Bankangestellte im Speziellen sind „Arbeitnehmer mit Beratungsaufgaben“. Die sogenannten Erfüllungsgehilfen haften allerdings nicht gegenüber dem Kunden, sondern in der Haftung ist die Bank als Arbeitgeberin. Diese Regelung ist allerdings intern relevant, weniger für den betroffenen Kunden.

Unabhängig davon, ob es sich um einen unabhängigen Berater oder um einen Mitarbeiter der Bank handelt: Beide haften für ihre Sorgfalt nach § 347 Abs. 1 HGB. Zudem sind im § 63 Abs. 1 WpHG einige Verhaltensweisen für Finanzdienstleister im Zusammenhang mit einer Beratung festgehalten. 

Warum muss der Kunde eine Falschberatung nachweisen?

Hat der Berater seine Aufklärungspflichten verletzt, möchte der Kunde Schadenersatz geltend machen. Voraussetzung ist die Falschberatung und der Schaden, der durch die Falschberatung entstanden ist. 

Allerdings liegt die Beweislast immer beim betroffenen Anleger oder Kreditnehmer. Dieser muss - eventuell ebenso in einem Prozess - nachweisen, dass eine fehlerhafte oder falsche Beratung stattgefunden hat. Hier hilft die Dokumentation einer anlagen- und anlegergerechten Beratung, das Beratungsprotokoll.

In diesem schreibt der Berater die wichtigsten Eckpunkte des Gesprächs nieder. Sind innerhalb des Protokolls bereits Fehler zu erkennen, wäre das meistens schon ein ausreichender Beweis. Sehr hilfreich sind auch Zeugen, wie Bekannte oder Familienangehörige. Das Beratungsprotokoll muss zwingend unter anderem folgende Punkte beinhalten: 

  • Finanzsituation des Kunden 

  • Erfahrungen und Ziele des Kunden

  • Anlass und Dauer der Beratung

  • Empfehlungen des Beraters 

Wichtig ist, dass Sie ein solches Beratungsprotokoll nur unterschreiben, wenn die Inhalte des Gesprächs Ihrer Auffassung nach korrekt wiedergegeben wurden. Sie sollten primär darauf achten, dass der Berater Ihre Angaben im Protokoll hinsichtlich Risikobereitschaft und Verfügbarkeit des Kapitals richtig dokumentiert hat und Sie eine Kopie erhalten.

Wann kann ich mit Schadenersatz rechnen?

Grundlage für einen möglichen Schadenersatz bei Beratungsfehler ist, dass ein Beratungsvertrag zustande gekommen ist. Bei Gesprächen innerhalb der Bankfiliale ist das faktisch stets der Fall. Das gilt sowohl für Anlagegespräche als auch für eine Kreditberatung. 

Eine weitere Voraussetzung für möglichen Schadenersatz ist, dass der Berater die aus dem Vertrag resultierenden Pflichten verletzt hat. Das müssen Sie als Kunde beweisen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, müssen entweder die Bank oder einzelne (unabhängige) Berater Schadenersatz leisten. 

Wann verjähren Schadenersatzansprüche aus falscher Beratung?

Ansprüche verjähren im Rahmen der allgemeinen Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kenntnis von der Falschberatung. Diese Frist beginnt in dem Jahr, in dem Sie von der Falschberatung Kenntnis erlangt haben. Ablauf der Verjährungsfrist ist zum Ende eines Jahres, also zum 31. Dezember.

 Daneben gibt es noch eine absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren. D.h. unabhängig von der Kenntnis der Falschberatung verjähren Ansprüche 10 Jahre nach Abschluss des Vertrages, und zwar taggenau. 

Machen Sie Ihre Ansprüche mit Unterstützung von CDR-Legal geltend

In der Praxis kommt es relativ häufig vor, dass von einer Falschberatung betroffene Kunden einen Rechtsanwalt aufsuchen (müssen). Wenn der Berater Ihrer Auffassung nach fehlerhaft oder falsch beraten hat, wenden Sie sich an die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei CDR-Legal. 

Im ersten Schritt können Sie Ihren Fall innerhalb eines kostenfreien, telefonischen Erstgesprächs schildern. Meistens kann die Kanzlei bereits zu diesem Zeitpunkt gut einschätzen, ob ein Beratungsfehler vorlag und Sie Ansprüche auf Schadenersatz haben. Diese setzen Sie anschließend im Idealfall mithilfe von CDR-Legal gegenüber dem Berater bzw. der Bank durch.

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