Falsches Zitat eines Unternehmens

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Es ist unzulässig einem Unternehmen ein falsches Zitat anzuhängen. Dies verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Unternehmens. Grundsätzlich können juristische Personen, wie Unternehmen, den Schutz aus dem Grundrecht des allgemeinen Persönlichkeitsrechts für sich beanspruchen und diesen im Rahmen eines Unterlassungsanspruchs wegen rechtsverletzender Äußerungen geltend machen. Dabei ist auch der Schutz erfasst, dass keine Äußerungen getätigt werden, die geeignet sind die Privat- oder Sozialsphäre zu verletzen, fälschlicherweise einem Unternehmen angelastet werden, welches diese Äußerungen nicht getätigt hat. Ein falsches Zitat, das den Eindruck beim Leser erweckt es liege eine rechtsverletzende Äußerung vor, beeinträchtigt die Interessen des Unternehmens. (LG Köln, Urteil vom 18.11.2009 - Az. 28 O 123/09)

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer

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