Familienbande oder Unternehmensbremse? Konflikte in Unternehmerfamilien und ihre Lösungen

  • 3 Minuten Lesezeit

von Rechtsanwalt Dr. Marc Laukemann*



In der jüngsten Zeit rücken Familienkonflikte in Unternehmen, wie der langwierige und öffentlich ausgetragene Streit in der Familie Swarovski, wieder in den Fokus der Öffentlichkeit. Diese Auseinandersetzungen dauern oft Jahre und führen nicht nur zu einer erheblichen psychischen Belastung der Beteiligten, sondern beeinträchtigen auch massiv die Geschäftstätigkeit und das Image des Unternehmens.

Psychologische Aspekte: Familienstreitigkeiten in Unternehmen führen oft zu erheblichen psychischen Belastungen. Beteiligte fühlen sich in ihrem familiären und beruflichen Umfeld oft zerrissen. Diese Spannungen können die Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigen und das Wohlbefinden der Familienmitglieder stark belasten. Studien, wie die des Wittener Instituts für Familienunternehmen (WIFU), zeigen, dass solche Konflikte tiefgreifende emotionale Auswirkungen haben und die Leistungsfähigkeit des Unternehmens beeinträchtigen können.

Die Rolle von Erwartungen: Eine häufige Ursache für Konflikte in Familienunternehmen sind enttäuschte Erwartungen. Erwartungen sind oft wie einseitige Verträge, von denen die betroffene andere Seite nichts weiß. Um Konflikte effektiv zu adressieren, ist es essenziell, die eigenen Erwartungen offen zu legen, ohne dabei suggestiv oder wertend zu fragen. Dies erfordert, dass der Fragende keine vordefinierte Idee von der Antwort haben sollte – eine offene und unvoreingenommene Kommunikation ist der Schlüssel.

Juristische Lösungen bei eskalierten Konflikten in Unternehmerfamilien: Wenn präventive Maßnahmen fehlschlagen und das "Kind in den Brunnen gefallen ist", sind robuste rechtliche Instrumente erforderlich. Hier sind einige Strategien, um solche Streitigkeiten beizulegen:

  • Mediation: Ein neutraler Dritter, oft ein Anwalt, kann als Vermittler fungieren, um den Dialog zwischen den streitenden Parteien zu fördern und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gerade Familienunternehmen sehen oftmals institutionalisierte Streitschlichtungsmechanismen (Vermittlung durch Beiträge, interne Mediation, Schiedsverfahren etc.) vor.


  • Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers: Unter bestimmten Bedingungen, wie Insolvenz oder Verletzung der Treuepflicht, kann ein Gesellschafter ausgeschlossen werden. Dies erfordert in der Regel eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Gesellschafter und der betroffene Gesellschafter hat kein Stimmrecht bei dieser Entscheidung.


  • Einziehung von Geschäftsanteilen: Hierbei werden die Geschäftsanteile des betroffenen Gesellschafters für ungültig erklärt. Dies ist nur möglich, wenn die Satzung dies ausdrücklich erlaubt. Ein sachlicher Grund, wie die Pfändung der Anteile oder der Verlust einer berufsqualifizierenden Zulassung, ist für eine Einziehung ausreichend.


  • Entziehung der Geschäftsführung: Ein geschäftsführender Gesellschafter kann durch einen Mehrheitsbeschluss der Gesellschafterversammlung abberufen werden. Wichtige Gründe können verschiedene Pflichtverletzungen sein, wie Untreue, mangelnde Geschäftsfähigkeit oder eine Gefängnisstrafe.

Diese Instrumente ermöglichen es, festgefahrene Konflikte rechtlich zu adressieren und eine Lösung herbeizuführen, die das Unternehmenswohl sichert. Aufgrund der besonderen familiären Verbundenheit von Mitgliedern einer Familiengesellschaft wirken solche Maßnahmen allerdings in der Regel sehr eskalativ, unterliegen teilweise zusätzlichen rechtlichen Restriktionen und sollten daher gut überlegt sein. Bitte beachten Sie auch, dass die spezifischen Anforderungen und Verfahren je nach Gesellschaftsvertrag und geltendem Recht variieren können. Besonders wichtig ist dabei die Rolle erfahrener, von allen Mitgliedern des Familienunternehmens anerkannter Rechtsberater, die nicht nur die rechtlichen, sondern auch die zwischenmenschlichen Facetten solcher Auseinandersetzungen verstehen.

Schlussfolgerung: Konflikte in Familienunternehmen erfordern eine sorgfältige Balance zwischen betriebswirtschaftlichen Entscheidungen und dem Erhalt der familiären Harmonie. Juristische Strukturen und die Einbeziehung neutraler, erfahrener Berater sind unerlässlich, um diese Herausforderungen zu meistern und das Unternehmen für zukünftige Generationen zu sichern. Erfahren Sie mehr über unsere Unterstützung in solchen Fällen auf wir-beraten-unternehmer.de/Gesellschafterstreit.



* Rechtsanwalt Dr. Marc Laukemann ist Gründungspartner von LFR Wirtschaftsanwälte München, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz, zertifizierter Wirtschaftsmediator (IHK) und systemischer Business Coach (IHK). Er berät regelmäßig Betroffene im Zusammenhang mit Compliance-Verstößen von Geschäftsführungsorganen.


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Über #LFR Wirtschaftsanwälte

LFR Wirtschaftsanwälte sind Ihr Partner bei Wirtschaftskonflikten aller Art, insbesondere im Gesellschaftsrecht. Wir verfügen seit über 20 Jahren über umfangreiche Expertise in allen typischen Formen der Gesellschafterkonflikte, insbesondere Auseinandersetzungen in Familien- und Freiberuflergesellschaften, bei Startups und VC-finanzierten Gesellschaften, bei Personengesellschaften, AGs, Vereinen, Stiftungen, bei Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen (M&A-Dispute) oder Unternehmensnachfolge, bei der Verteidigung von (ehemaligen) Gesellschaftern, Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichts- und Beiräten gegen Ansprüchen von Insolvenzverwaltern oder Firmenkäufern, bei der Abberufung, Bestellung und Durchsetzung von Geschäftsführern, Vorständen und geschäftsführenden Gesellschaftern.

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Foto(s): https://unsplash.com/de/fotos/person-die-grune-blutenknospe-halt-CHVTt0aGbx0

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