Familienpflegezeit für Arbeitnehmer

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Zum 01.01.2012 tritt das Familienpflegezeitgesetz (FpfZG) in Kraft. Arbeitnehmer können nun eine staatlich geförderte zweijährige Familienpflegezeit beantragen. Während dieser Zeit können sie ihre wöchentliche Arbeitszeit reduzieren. Der Arbeitgeber muss dies für die Dauer von max. 24 Monaten in einem Umfang von mindestens 15 Stunden in der Woche ermöglichen. Konkrete Einzelheiten werden in einer Vereinbarung mit dem Mitarbeiter geregelt.

Rechtsanwalt Martin Müller


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