Familienrecht: Klage gegen Betreuungsgesetz

  • 1 Minute Lesezeit

Das Gesetz zum Betreuungsgeld wurde nunmehr vom Bundespräsidenten Joachim Gauck unterzeichnet, obwohl er einige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit äußerte. Daraufhin hat der Hamburger Senat Klage gegen das Gesetz zum Betreuungsgeld eingereicht. Begründet wird dies damit, dass es dem Bund an der notwendigen Gesetzgebungskompetenz fehle, da eine bundeseinheitliche Regelung nicht erforderlich sei. Weiterhin verstoße dieses Gesetz gegen das Gleichbehandlungsgebot.  Es bleibt nunmehr abzuwarten, ob das höchst umstrittene Gesetz auf juristischem Wege wieder gekippt wird.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Michael Tuna

Beiträge zum Thema