Familienstiftung – der Preis für den Schutz des Vermögens

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Steuerbelastung, Flexibilität und Alternativen müssen berücksichtigt werden

Die Familienstiftung gilt als Rechtsform die den bestmöglichen Vermögensschutz bietet. Da die Stiftung keine Eigentümer, Gesellschafter oder Mitglieder kennt, ist das Stiftungsvermögen so weit von der Familie getrennt, dass – bei sorgfältiger und rechtzeitiger Planung - weder Gläubiger, noch enterbte Angehörige oder geschiedene Schwiegerkinder darauf zugreifen können. Diese „Asset Protection“ gibt es jedoch nicht zum Nulltarif. Ob sie die Gründung einer Stiftung lohnt, kann daher nur im Rahmen einer Gesamtbetrachtung entschieden werden.

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Nachteile bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

In Familien mit Kindern können alle 10 Jahre von jedem Elternteil 400.000 Euro auf jedes Kind steuerfrei übertragen werden. So gelingt der Generationswechsel auch bei größeren Vermögen frei von Schenkung- und Erbschaftsteuer – gerade, wenn man durch kluge Gestaltungen noch die weiteren Möglichkeiten des Erbschaftsteuerrechts ausnutzt.

Bei der typischen Familienstiftung, die alle künftigen Generationen von Abkömmlingen begünstigt, gibt es dagegen bei der Gründung nur einen Freibetrag von 100.000 Euro (bei einem stiftenden Ehepaar 200.000 Euro) und bei späteren Zustiftungen bzw. Erbschaften zugunsten der Stiftung sogar nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Hinzu kommt die Erbersatzsteuer, die alle 30 Jahre automatisch fällig wird und die das gesamt Stiftungsvermögen jenseits eines Freibetrags von 800 Euro der Erbschaftsteuer aussetzt.

Diese erheblichen Steuerbelastungen entfallen in der Regel nur, wenn das Stiftungsvermögen aus steuerlich begünstigten Betriebsvermögen besteht oder aus belasteten bzw. unter Nießbrauchsvorbehalt übertragenen Immobilienvermögen besteht, dass noch im Aufbau ist.

Gegebenenfalls werden die Nachteile bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer auch auf der Ertragssteuerseite kompensiert, die sowohl auf der Ebene der Stiftung als auch bei den begünstigten Familienmitgliedern (Destinatäre) günstig sein kann. Außerdem können gegebenenfalls Vorteile etwaigen Veräußerungsgewinnen von Immobilien oder bei einer drohenden Wegzugsbesteuerung realisiert werden.

Viel Vermögensschutz, wenig Flexibilität

In rechtlicher Hinsicht wird der gute Vermögensschutz vor allem mit Einbußen hinsichtlich der Flexibilität hinsichtlich des Stiftungsvermögens und seiner Strukturierung erkauft. Ist die Familienstiftung erstmal gegründet und mit Vermögen ausgestattet, gilt nur noch die Stiftungssatzung, an die sich der Stiftungsvorstand halten muss – auch wenn das zunächst der Stifter selbst ist.

Einschneidende Reaktionen auf familiäre Veränderungen oder Entwicklungen auf unterschiedlichen Märkten sind dann – je nach Ausgestaltung der Satzung – nur sehr eingeschränkt möglich. Satzungsänderungen sind im Stiftungsrecht nur in absoluten Ausnahmefällen mit großem Aufwand möglich.

Die Beratung im Zusammenhang mit der Gründung einer Familienstiftung muss daher zunächst klären, ob die Stiftung unter Berücksichtigung aller rechtlichen und steuerlichen Aspekten im konkreten Fall überhaupt das beste Instrument der Nachfolgeregelung und des Vermögensschutzes ist. Dafür muss man die Alternativen, also insbesondere die gesellschaftsrechtlichen Lösungen wie den Familienpool, die Immobilien-GmbH etc. kennen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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