Fanfiction & Urheberrecht – Was Kreative und Unternehmer wissen sollten
- 3 Minuten Lesezeit

Inhaltsverzeichnis
- Was ist eigentlich Fanfiction?
- Zwischen Wertschätzung und Verfälschung: Die Perspektive der Urheber
- Was sagt das Gesetz? Fanfiction im Lichte des Urheberrechts
- Wo die Grenzen verlaufen – Markenrecht & Persönlichkeitsrechte
- Fazit: Fanfiction – zwischen Kreativität und rechtlicher Grauzone
- 🎧
- Mehr dazu im Podcast hören
- 🔍
- Sie haben Fragen zu eigenen Inhalten oder rechtlicher Grauzone?
Was passiert, wenn Fans die Geschichte weiterschreiben?
Ob Harry Potter, Star Trek oder Marvel – in den Weiten des Internets florieren alternative Handlungen, Fortsetzungen und Neuinterpretationen beliebter Werke. Doch während die Fan-Community kreativ ist, stellt sich eine zentrale Frage: Was ist rechtlich erlaubt – und wo beginnt die Urheberrechtsverletzung?
In einer aktuellen Folge des Podcasts „Kaffeerecht“ sprechen wir von TWW.law über die juristischen Grundlagen, Fallstricke und aktuellen Entwicklungen im Umgang mit Fanfiction. Dieser Blogbeitrag fasst die wichtigsten Erkenntnisse praxisnah zusammen.
Was ist eigentlich Fanfiction?
Fanfiction ist das, was passiert, wenn Geschichten ein Eigenleben entwickeln. Fans schreiben auf Grundlage existierender Werke neue Kapitel, alternative Enden oder kreative Neuinterpretationen – oft aus Begeisterung für das Original. Ob in Textform, Comic oder Video – die Grenzen sind fließend.
Ein zentrales Merkmal: Die Handlung basiert auf bestehenden Charakteren und Universen, wird aber nicht von den ursprünglichen Autor:innen erstellt. Diese Art von “Weiterdenken” ist in vielen Genres vertreten – besonders populär etwa im Bereich Science Fiction oder Fantasy.
Zwischen Wertschätzung und Verfälschung: Die Perspektive der Urheber
Die Meinung der ursprünglichen Urheber:innen zu Fanfiction geht auseinander.
J.K. Rowling beispielsweise zeigt sich grundsätzlich offen – solange die Geschichten nicht kommerziell verwertet und keine obszönen Inhalte mit kindgerechten Figuren verknüpft werden.
Anne Rice hingegen ließ keine Grauzonen zu: Sie sprach sich entschieden gegen jegliche Fan-Nutzung ihrer Werke aus.
Viele Rechteinhaber – darunter große Medienhäuser wie CBS oder Paramount – haben mittlerweile eigene Richtlinien veröffentlicht. Diese erlauben Fanfiction häufig unter klar definierten Bedingungen:
Nicht-kommerzielle Nutzung
Kein offizieller Anschein
Verwendung nur bestimmter Materialien (z. B. Original-Merchandise)
Doch: Darf ein Konzern wie Paramount überhaupt festlegen, was erlaubt ist?
Was sagt das Gesetz? Fanfiction im Lichte des Urheberrechts
Zentral ist das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG). Grundsätzlich gilt: Werke sind geschützt – ihre Ideen jedoch nicht.
Wer also lediglich den „Geist“ eines Universums aufgreift (z. B. ein Held mit Spinnenkräften, aber ohne direkte Parallelen zu Spider-Man), bleibt auf rechtlich sicherem Boden.
Doch sobald konkrete Figuren, Namen oder Handlungen übernommen werden, könnten Verwertungsrechte verletzt sein – es sei denn, eine gesetzliche Schranke greift.
Die wichtigsten urheberrechtlichen Schranken:
Karikatur – Übertreibung mit satirischem Zweck
Parodie – humoristische oder kritische Auseinandersetzung
Pastiche – stilistische Nachahmung als Hommage oder Wertschätzung
Insbesondere die zuletzt eingeführte Schranke des „Pastiche“ (§ 51a UrhG) ist für Fanfiction entscheidend. Sie erlaubt es, Werke oder Werkteile zu verwenden, wenn dies als stilistische Hommage oder Ausdruck der Auseinandersetzung mit dem Original erfolgt – sogar bei textlicher Nähe.
🔍 Fanfiction ist laut Gesetzesbegründung ein Anwendungsfall des Pastiche.Das heißt: Nicht-kommerzielle, wertschätzende Fanfiction kann legal sein – solange keine weiteren Rechte verletzt werden.
Wo die Grenzen verlaufen – Markenrecht & Persönlichkeitsrechte
Neben dem Urheberrecht spielen auch andere Schutzrechte eine Rolle:
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Markenrecht
Begriffe wie „Harry Potter“ oder „Star Trek“ sind meist als Marken eingetragen. Die Verwendung in einem Buchtitel oder Merchandise kann markenrechtlich untersagt sein – auch dann, wenn urheberrechtlich alles sauber wäre.
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Persönlichkeitsrecht
Ein Sonderfall ist Fanfiction über reale Personen – etwa Prominente oder Sportler.
Hier greift das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Werden fiktive Geschichten über echte Personen verbreitet, kann das schnell zu Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen führen. Plattformen wie fanfiktion.de untersagen deshalb Fanfiction über bestimmte prominente Persönlichkeiten ausdrücklich.
Fazit: Fanfiction – zwischen Kreativität und rechtlicher Grauzone
Fanfiction bewegt sich in einem spannenden Spannungsfeld: zwischen Begeisterung für das Originalwerk und dem Schutz des geistigen Eigentums. Der Gesetzgeber hat mit der Schranke des Pastiche bewusst Raum für kreative Nachnutzung geschaffen.
Solange Fanfiction nicht kommerziell ist, sich wertschätzend mit dem Original auseinandersetzt und keine anderen Rechte verletzt (z. B. Marken, Persönlichkeitsrechte), ist sie nach deutschem Recht zulässig.
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Mehr dazu im Podcast hören
Wer tiefer einsteigen möchte, kann die vollständige Diskussion im Podcast „Kaffeerecht“ der Kanzlei TWW.law nachhören. In der Episode beleuchten wir nicht nur das Urheberrecht, sondern auch die Praxis auf Plattformen und den Einfluss großer Medienhäuser auf die Szene.
🔍
Sie haben Fragen zu eigenen Inhalten oder rechtlicher Grauzone?
Die Kanzlei TWW.law berät Sie kompetent im Urheber-, Medien- und Markenrecht – speziell für Kreative und Unternehmer.
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