Fans aufgepaßt! Durchlaufen des Nachbarblocks kann Hausfriedensbruch sein

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Viele Fans kennen die Situation: Man steht oder sitzt im gut gefüllten Block und schaut einem Fußballspiel zu. Dann kommt ein Bedürfnis und es wird über den leereren Nachbarblock zur Toilette gelaufen. Dies kann im Einzelfall Hausfriedensbruch sein.

So entschied jetzt das AG Bielefeld am 5.12.11 (Az. 39 Cs - 46 Js 153/11-1113/11), dass das „Überklettern" einer nur ca. 1 Meter hohen Begrenzung zwischen den Blöcken bereits reicht, um in ein befriedetes Besitztum einzudringen. So sei der Angeklagte durch das „Überklettern" in einen Bereich des Stadions gelangt, zu dem er keine Zugangsberechtigung hatte. Die Einlassung des Angeklagten, er habe die Toilette gesucht, sah das Gericht als Schutzbehauptung an, da in jedem Stadion die Toilettenanalgen ausgeschildert und gekennzeichnet seien.

Somit sollte jeder Fan in Zukunft sehr vorsichtig sein, „Abkürzungen" zur Toilette, zum Imbiss oder zum Ausgang zu nutzen, wenn diese durch Nachbarblöcke geht.


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