Fareds-Mahnbescheid von Amtsgericht Euskirchen für Track by Track Records UG

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Wurde Ihnen ein Mahnbescheid des Amtsgerichts Euskirchen, beantragt durch die Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds im Auftrag der Track by Track Records UG (haftungsbeschränkt), zugestellt? In diesem Ratgeberartikel erfahren Sie, welche Fehler Sie sodann vermeiden und wie Sie stattdessen reagieren sollten.

Mithilfe eines Mahnbescheids werden i.d.R. Ansprüche geltend gemacht, die kurz vor der Verjährung stehen. Würde kein Mahnbescheid erlassen werden, wären die Ansprüche nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist sodann verjährt und könnten nicht mehr geltend gemacht werden. So auch in einem aktuellen Fall, den wir in unserer Rechtsanwaltskanzlei bearbeiten:

Unsere zum damaligen Zeitpunkt noch nicht durch uns vertretene Mandantschaft wurde im September 2013 durch die Fareds Rechtsanwälte urheberrechtlich abgemahnt. Gegenstand der ursprünglichen Abmahnung war der Vorwurf, Werke der Track by Track Records UG in Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht zu haben (Filesharing). Auf die seinerzeitige Abmahnung erfolgte keinerlei Reaktion. Da die Ansprüche der Verjährung unterliegen, wären sie am 31.12.2016 verjährt. Um dies zu vermeiden, hatten die Fareds Rechtsanwälte „noch rechtzeitig“ einen Mahnbescheid beantragt. Die Forderung im Mahnbescheid beläuft sich auf insgesamt 751,53 € und ergibt sich aus der Ursprungsforderung in Höhe von 547,60 € sowie weiterer Verfahrenskosten und Zinsen.

Kann ich jetzt überhaupt noch die Zwangsvollstreckung verhindern?

Einfache Antwort: Ja! Aber nur durch korrektes Handeln. Wenn jetzt im gerichtlichen Verfahren Fehler unterlaufen, kann es tatsächlich zur Zwangsvollstreckung kommen. Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist kann die Gegenseite einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids stellen, infolgedessen tatsächlich die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden könnte. Bei Erhalt eines Mahnbescheids sollten Sie umgehend Kontakt zu einer auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei aufnehmen. Sodann kann gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt werden und bspw. eine gütliche Einigung mit der Gegenseite angestrebt werden.

Die folgenden Ratschläge sollten Sie bei Erhalt eines Mahnbescheids beachten

  • Ignorieren Sie den Mahnbescheid auf keinen Fall
  • Beachten Sie unbedingt die 2-Wochen-Frist
  • Reagieren Sie nicht „auf eigene Faust“
  • Nehmen Sie Kontakt zu einem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht auf

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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