FC Bayern München AG: Abmahnung wegen Ticketverkauf auf viagogo

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Der FC Bayern München lässt über die Kanzlei Lentze Stopper derzeit wieder Abmahnungen wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ticketerwerb aussprechen. Abgemahnt werden Personen, die Tickets zu Spielen des FC Bayern München auf Drittplattformen, wie z. B. viagogo oder eBay Kleinanzeigen weiterverkaufen.

Das Anbieten von Fußballtickets ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ticketerwerb des FC Bayern München unter strenge Bedingungen gestellt. Der private Weiterverkauf ist z. B. dann nicht erlaubt, wenn er öffentlich bei Auktionen oder im Internet und/oder bei nicht vom Fußballclub autorisierten Plattformen erfolgt. Hiermit will der Verein sicherstellen, dass er kontrollieren kann, wer zu Spielen von Bayern München ins Stadion kommt. Personen, die entgegen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ticketerwerb des FC Bayern München trotzdem direkt beim Club erworbene Fußballtickets auf Plattformen wie viagogo, eBay, Facebook oder eBay Kleinanzeigen zum Kauf anbieten, riskieren eine Abmahnung. In den Ticket-Abmahnungen wird den Abgemahnten dann vorgeworfen, gegen die AGB verstoßen zu haben. Wegen dieses Verstoßes wird die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von z. B. 250,00 € und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. 

Unsere rechtliche Einschätzung zu der Abmahnung:

Abmahnungen der vorliegenden Art werden von zahlreichen Bundesliga-Vereinen ausgesprochen. Beim Direkterwerb von Fußballkarten bei einem Verein selbst muss der Kunde dessen AGB bestätigen. Wurden die AGB somit wirksam in den Vertrag einbezogen, gelten sie grundsätzlich auch, es sei denn, es liegen unzulässige AGB-Klauseln vor. Der Bundesgerichtshof hatte sich bereits mit der Thematik Fußballkarten-Weiterverkauf auseinanderzusetzen. Nach einem Urteil des BGH ist es zulässig, dass seitens der Vereine Bedingungen für den Weiterverkauf von Tickets aufgestellt und wirksam vereinbart werden können. Hiervon machen die Vereine auch Gebrauch, allein schon, um Sicherheitsvorschriften einzuhalten und Stadionverbote durchsetzen zu können.

Jedoch sind die in den Abmahnungen geforderten Beträge oftmals als zu hoch zu qualifizieren. Unsere Kanzlei vertrat in der Vergangenheit bereits eine hohe vierstellige Anzahl an Mandanten, die eine Ticket-Abmahnung erhalten hatten. In jedem einzelnen Mandat arbeiteten wir auf eine Kostenreduzierung und rechtssichere Beilegung der Streitigkeit hin. Die geforderten Beträge lassen sich unserer Erfahrung nach oftmals z. T. deutlich reduzieren. Auch bei der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist Vorsicht geboten. Diese bindet den Unterzeichner für eine sehr lange Zeit. Vorformulierte Unterlassungserklärungen, die Abmahnungen gerne beigefügt werden, sind jedoch oft zu weit gefasst und benachteiligen den Abgemahnten unangemessen. Da sie zudem auch oft ein Schuldeingeständnis darstellen, raten wir davon ab, diese ungeprüft zu unterschreiben. 

Wen Sie ebenfalls abgemahnt wurden, sollten Sie:

- gesetzte Fristen beachten,

- keinen Kontakt zum Abmahner aufnehmen,

- keine Zahlungen leisten und

- keine Dokumente unterschreiben.

Stattdessen raten wir zur Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung. Unsere Kanzlei verteidigte bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich, die eine Ticket-Abmahnung des FC Bayern München oder eines anderen Vereins erhalten hatten. Gerne können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles in Anspruch nehmen. Senden Sie uns Ihre Abmahnung einfach per E-Mail zu oder rufen Sie uns an.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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