FC Köln Abmahnung Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky

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Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der 1. FC Köln GmbH & Co. erhalten? Werden Ihnen auch Verstöße gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen für Heimspiele („ATGB“) vorgeworfen?

Aktuelle Abmahnung:

Die Kanzlei Becker Haumann wirft unserer Mandantschaft in einer aktuell durch uns zu bearbeitenden Abmahnung vom 10.02.2017 vor, über Online-Plattform eBay-Kleinanzeigen Tickets zum Kauf angeboten zu haben und dabei gegen die folgenden Bestandteile der ATGB verstoßen zu haben:

- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos

- Fehlende Abbildung der ATGB

- Öffentliches anbieten der Tickets auf eBay-Kleinanzeigen

Forderung der Gegenseite:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Zahlung von 250,00 €

Unterlassungserklärung unterzeichnen?

Wichtig ist zunächst, dass Sie eine Abmahnung auf keinen Fall ignorieren sollten! Regelmäßig wird Ihnen mit der Abmahnung eine Frist gesetzt die sie nicht ohne weiteres verstreichen lassen sollten. Die Gegenseite könnte nämlich sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft abgeben. Diese ist unserer Auffassung nach in der Regel nachteilig formuliert und könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Im Wesentlichen gibt es zwei Wege gegen die Abmahnung, soweit Sie berechtigt ist, zu verteidigen. Einerseits kann eine vergleichsweise Lösung mit Gegenseite vereinbart werden, andererseits bestehet nach unserer Auffassung auch die Möglichkeit die Abmahnungen konsequent zurückzuweisen.

Die Frage der Berechtigung hängt häufig davon ab, wer die Karten beim Verein gekauft hat und wer letztendlich abgemahnt wurde. Hier haben wir bereits zahlreiche Kombinationen vertreten.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere sind uns Abmahnungen, die einen etwaigen Verstoß gegen ATGB rügen, bestens bekannt. Wir konnten in der Vergangenheit bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich verteidigen. Oftmals kann hierdurch eine Kostenreduzierung erzielt werden. Weiterhin wird die Angelegenheit für Sie so rechtssicher beendet.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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