Fehlerhafte Cholera-Impfung: 1.800 Euro

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Mit Vergleich vom 01.10.2020 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Allgemeinarztes verpflichtet, an meine Mandantin 1.800 Euro und die außergerichtlichen Gebühren zu zahlen. Die 1992 geborene Angestellte wollte sich wegen einer bevorstehenden Reise nach Südafrika gegen Cholera impfen lassen.

Es handelte sich um das Medikament Dukoral des Herstellers Valneva (Suspension und Brausegranulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen; Cholera-Impfstoff (inaktiviert, zum Einnehmen)).

Zum Zeitpunkt der vereinbarten Impfung war der Arzt nicht anwesend. Die Arzthelferin löste das Medikament in Wasser auf, verabreichte den Impfstoff jedoch nicht oral, sondern per Injektion in den rechten Oberarm. Die Mandantin hatte zuvor noch darauf hingewiesen, dass die Menge an Impfstoff relativ groß sei. Die Arzthelferin bestätigte dies und entgegnete, dies sei normal. Anschließend injizierte sie den aufgelösten Inhalt des Medikamentes in den rechten Oberarm.

Auf der Packung des Medikamentes war in großer Schrift das Präparat als Schluckimpfung gekennzeichnet. Auch das beiliegende Pulver, mit dem die Schluckimpfung anzurühren war, ist gekennzeichnet mit dem Etikett des Herstellers "Suspension zum Einnehmen". Direkt nach der Impfung begann der rechte Oberarm stark zu brennen. Die Mandantin führte das auf eine normale Impfreaktion zurück. In der Folgezeit konnte sie den gesamten rechten Arm nicht mehr bewegen, er war deutlich geschwollen. Es kamen Übelkeit und heftige Kreislaufprobleme hinzu.

Nachdem die Arztpraxis den Fehler bemerkt hatte, erfolgten Rückrufe beim Impfstoffhersteller und einem Tropeninstitut. Der Mandantin wurde geraten, eine Notaufnahme im Krankenhaus aufzusuchen. Sie wurde 24 Stunden unter absoluter Ruhigstellung ihres Armes überwacht. Noch Wochen später bemerkte sie ein zwischenzeitliches Zusammenziehen des Muskels im rechten Oberarm. Bei späteren Blutuntersuchungen fielen ihrem Hausarzt erhöhte Leberwerte und erhöhte Leukozyten auf, die dieser sich nicht erklären konnte.

Ich hatte dem Arzt und der Arzthelferin vorgeworfen, meiner Mandantin grob fehlerhaft das Medikament Dukoral injiziert zu haben, obwohl es sich eindeutig um eine Suspension mit Granulat zur oralen Einnahme gehandelt habe. Nach der Umverpackung und des Beipackzettels handele es sich eindeutig um eine Suspension mit Brausegranulat zur Herstellung einer Flüssigkeit zum Trinken des Cholera-Impfstoffes (inaktiviert). Das Medikament dürfe keinesfalls injiziert werden.

Für den Leidensverlauf von knapp vier Wochen und die 24-Stunden-Überwachung im Krankenhaus habe ich mich - bleibende Schäden sind nicht verblieben - mit der Haftpflichtversicherung des Arztes auf einen Betrag in Höhe von 1.800 Euro Schmerzensgeld geeinigt.

Die Haftpflichtversicherung hat auch meine gesamten anwaltlichen Gebühren übernommen.

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht & Verkehrsrecht

Foto(s): adobe stock foto


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