Fernsehinterview Hessischen Rundfunk zum Filesharing

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Kürzlich war Herr Dr. Severin Müller-Riemenschneider in der Sendung defacto des Hessischen Rundfunk in dem Beitrag „Abmahn-Abzocke – wie Anwälte mit angeblichen Rechtsverstößen im Internet Kasse machen“ von Herrn Nasir Mahmood zu sehen. In dem Beitrag geht es um die aktuelle Rechtslage im Filesharing, in dem Abmahnanwälte einem 73-jährigen Rentner zur Zahlung hoher Geldbeträge aufforderten. Der Rentner wurde vom Amtsgericht in 1. Instanz zur Zahlung von Entschädigungsansprüchen verurteilt. Der Fall dokumentiert, dass auch vermeintlich offensichtlich unbegründete Abmahnungen aufgrund der Darlegungslast in Filesharingverfahren zulasten der Betroffenen ausgehen können. Für Filesharing und Computerspielen hatte der Rentner sich nie interessiert. Auch das Internet nutzt er kaum. Die Kanzlei, die den Rentner vertrat, trug zudem vor, dass sich der Herr aus Bad Nauheim zum Zeitpunkt des Verstoßes im Urlaub befand. (Anm. Herr Ludwig Hofer wurde nicht von der Media Kanzlei Frankfurt vertreten). 

Wichtig ist es in derartigen Fällen, seiner Darlegungslast hinreichend substantiiert zu entsprechen. Der Vortrag war für das dortige Gericht offenbar nicht ausreichend.

Allgemeines zum Filesharing

Für Unternehmen der Musik-, Spiele und Filmbranche haben sich Abmahnungen wegen Filesharings zu einem lukrativen Markt entwickelt. Jedes Jahr werden in Deutschland zehntausende solcher Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen verschickt. Regelmäßig werden solche Abmahnungen von Kanzleien wie Waldorf Frommer, rka, Daniel Sebastian, DigiProtect, Fareds, We Save your Copyrights und ähnlichen Kanzleien verschickt. Sollten Sie eine solche urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, ist es sinnvoll einen spezialisieren Anwalt zu konsultieren.

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