Fiat-Chrysler im Diesel-Abgasskandal erstmals verurteilt
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Landgericht Koblenz fällt Versäumnisurteil
Rechtsanwalt Manes rät geschädigten Fahrzeugkäufern Schadenersatz geltend zu machen
Bonn
Im Diesel-Abgasskandal ist Fiat Chrysler Automobiles (FCA, jetzt Stellantis) erstmals verurteilt worden. Das Landgericht Koblenz entschied am 1. März 2021 auf eine durch die Rechtsanwaltskanzlei Manes geführte Klage gegen die FCA Italy S.p.A., dass FCA wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB dem Kläger eines Wohnmobils Schadensersatz zu bezahlen hat (Az. 12 O 316/20). FCA muss dem Kläger 52.484,12 Euro bezahlen. Der Verbraucher muss sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Da FCA sich zur Klage und den Vorwürfen nicht geäußert hatte, fällte das Gericht ein Versäumnisurteil. Das Gericht hat den Klägervortrag dahingehend für schlüssig erachtet, dass eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen vorliegt. Da es sich bei dem Fahrzeug um ein Wohnmobil handelt, wurde auch dem klägerischen Vortrag dahingehend gefolgt, dass der Nutzungsersatz nicht anhand der gefahrenen Kilometer zu errechnen ist, sondern auf Basis einer angenommenen Gesamtnutzungsdauer von 25 Jahren. Dies dürfte sich auf die Ansprüche der Kläger in der Regel positiv auswirken.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil des Landgerichts Koblenz finden Sie hier.
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