Diesel Abgasskandal Jeep Cherokee/Fiat LG Saarbrücken verurteilt die FCA US LLC zum Schadensersatz

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Das Dieselthema geht weiter und macht nicht vor ausländischen Fahrzeugherstellern halt.

In einem vor dem Landgericht Saarbrücken durch die Rechtsanwälte Klamert & Partner München geführten Verfahren verurteilte das Landgericht Saarbrücken Az. 12 O194 / 22 die amerikanische Tochter von Stellantis/Fiat zum Schadensersatz.

Der Kläger erwarb im Jahre 2018 einen Jeep Cherokee Summit 3.0l V6 Multijet. Der streitgegenständliche Motor ist auch im Fiat Ducato und in den meisten Wohnmobilen in Deutschland verbaut. Das Fahrzeug wurde in Europa Typengenehmigt und unterliegt keinem Rückruf. Der Kläger verkaufte das Fahrzeug mit 82.000 km im Jahre 2023 weiter.

Trotz des Verkaufes verbleibt es beim Schadensersatzanspruch des Klägers. In dem streitgegenständlichen Fahrzeug kommt, von der beklagten Partei unbestritten, ein Thermofenster zum Einsatz, das dazu führt, dass das Fahrzeug zwar innerhalb  dem Prüfstand maßgeblichen Temperaturbereich von 20-30 °C, die gesetzlichen Grenzwerte einhält und außerhalb dieses Temperaturbereich die Abgasrückführung erheblich reduziert bzw. ganz abschaltet.

Daneben ist eine zeitgesteuerte  Abschalteinrichtung (sogenannter Timer) verbaut worden, bei der die Abgasreinigung nach 22 Minuten, mithin nach Beendigung des Testzyklus, abgeschaltet wird.

Die Beklagte erhebt die Einrede der Verjährung und bestreitet das Recht zum Schadensersatz, da das Fahrzeug weiterverkauft wurde. Außerdem trägt die Beklagte vor, dass das Fahrzeug von der niederländischen Genehmigungsbehörde RDW eine wirksam erteilte und bestandskräftige EG Typen Genehmigung hat.

Das Landgericht Saarbrücken gibt an es sei international zuständig. Die internationale Zuständigkeit im Verhältnis zur Beklagten, die ihren Sitz in den USA als Drittstaat hat, folgt aus § 39 ZPO.

Für die Entscheidung des Rechtsstreits, ist auf das nach dem Rom-II-VO maßgebliche Recht abzustellen. Diese Verordnung gilt auch im Verhältnis zu den USA, da sich der räumliche Anwendungsbereich auch auf Drittstaaten bezieht. 

Das Landgericht Saarbrücken sieht hier keine Problematik der Verjährung und stellt klar fest, dass die Schadensersatz Ansprüche des Klägers auch nach dem Verkauf des Fahrzeugs beim Kläger verbleiben. Ebenso sieht es, das im streitgegenständlichen Fahrzeug, unstreitig, ein sogenanntes Thermofenster als unzulässige Abschaltvorrichtung vorliegt. Die durch die niederländische Behörde erteilte Typengenehmigung steht dem nicht entgegen. Mangels Vortrags der Beklagten liegt hier auch kein unvermeidbarer Verbotsirrtum vor. Konkrete Tatsachen, wonach der Kläger bereits vor dem Jahr 2019 Kenntnis von der konkreten Betroffenheit seines Fahrzeugs hatte, sind durch die Beklagte weder dargetan noch ersichtlich. Somit liegt hier auch keine Verjährung vor.

Nach alldem verurteilte das Landgericht Saarbrücken die Beklagte zu Recht zu einem Schadensersatz von 2.506 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie zur Zahlung der vorgerichtlichen Anwaltskosten.


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Klamert & Partner Rechtsanwälte München vertreten deutschlandweit in über 15.000 Verfahren betroffene Verbraucher und gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Diesel Abgasskandal.

Rechtsanwalt Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.


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