Fiat auch umfangreich in Diesel-Abgasskandal verwickelt?

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Im Rahmen einer großen Aktion haben am 22. Juli 2020 Ermittler aus Deutschland, Italien und der Schweiz mehrere Standorte von Fiat und Iveco durchsucht. Dabei geht es laut der zuständigen Staatsanwaltschaft Frankfurt um den Verdacht, dass auch in Diesel-Motoren von Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco mitGeld einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung Kunden getäuscht wurden.

Auf der Website der Polizei Hessen findet sich seit dem 22.07.2020 der folgende Aufruf:

(https://www.polizei.hessen.de/aktuelles/dieselabgasverfahren/)

„Das Polizeipräsidium Frankfurt ermittelt aktuell wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges (Einbau nicht gesetzeskonformer Abschalteinrichtungen im Emissionssystem in Dieselfahrzeuge) gegen Verantwortliche der Autokonzerne Fiat Chrysler Automobiles (FCA) nebst Tochter- und Enkelkonzerne wie Case New Holland Industrial (CNHi), Fiat Powertrain Technologies Industrial (FPT), IVECO Magirus und Andere.

Dabei sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Was zur Anzeigenaufnahme benötigt wird, haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengefasst – dies finden Sie  hier.

Im Kontext der Ermittlungsverfahren gegen die genannten Fahrzeughersteller bitten wir Neuwagenkäufer und Tageszulassungskäufer folgender Dieselfahrzeuge, sich bei der örtlichen Polizeidienststelle zu melden, um Strafanzeige zu erstatten.

Marke (Modell)

FIAT

JEEP

ALFA ROMEO

IVECO


Abgasnorm

Euro 5

Euro 6

Motor

1,3 Liter Multijet

1,3 Liter 16V Multijet

1,6 Liter Multijet

1,6 Liter

2,0 Liter Multijet

2,0 Liter

2,2 Liter Multijet II

2,3 Liter

2,3 Liter Multijet

3,0 Liter

Baujahr/Erstzulassung

2014 bis 2019“


Auch Kunden des Fiat Konzerns und Käufer der genannten Fahrzeuge sollten nun prüfen, inwiefern Ihnen Ansprüche zustehen könnten.

Es steht zu erwarten, dass nach Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns (VW, Audi, Porsche, SEAT und SKODA) und Daimler nun auch Fiat hinsichtlich der betroffenen Marken sog. Schummeldiesel rückabwickeln muss!

Wir beraten Sie hinsichtlich der Betroffenheit und der sich daraus ergebenden Ansprüche gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.



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