Filesharing-Abmahnung der Kanzlei FAREDS für Christian Königseder – „Glasperlenspiel Echt“

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Über den Jahreswechsel verschickt die Kanzlei FAREDS Abmahnungen für den Rechteinhaber Christian Königseder. Abgemahnt wird das angebliche Zurverfügungstellen des Musikwerkes „Glasperlenspiel - Echt" in Tauschbörsen. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 450 Euro.

Problematisch an der Abmahnung ist, dass sich das Musikwerk auf einem sog. German Top 100 Single-Chartcontainer befindet. Das sind Dateien, die wöchentlich in Tauschbörsen auftreten und die jeweils 100 bestplatziertesten Lieder in den Singlecharts beinhaltet. Hier drohen also Folgeabmahnungen durch die unterschiedlichsten Anwaltskanzleien für verschiedene Rechteinhaber. Theoretisch könnte man also 100 Abmahnungen erhalten. Dies kommt in der Praxis jedoch nicht vor, da nicht alle Rechteinhaber abmahnen lassen. 10 bis 15 Folgeabmahnungen sind jedoch keine Seltenheit. Derartige Folgeabmahnungen kann man jedoch durch ein frühzeitiges und richtiges Vorgehen verhindern, indem man sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen abgibt. Eine Abmahnung ist zunächst lediglich die Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Wird nun vor Erhalt der Abmahnung bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben, fällt der Abmahngrund prinzipiell weg und eine Erstattung der Anwaltskosten der Abmahnung kommt demnach dann auch nicht mehr in Betracht.

Vorbeugende Unterlassungserklärungen sind ein sehr gutes Mittel, um das Risiko von Folgeabmahnungen erheblich zu reduzieren.

Was die konkrete Abmahnung von FAREDS angeht, sollte die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterzeichnet werden. Vielmehr sollte eine sog. modifizierte - also abgeänderte - Unterlassungserklärung formuliert werden. Diese stellt kein Schuldeingeständnis dar, verhindert aber, dass die Gegenseite bei Gericht eine teure einstweilige Verfügung beantragen kann.

Ferner sollte geprüft werden, ob die geforderten Kosten sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach berechtigt sind. Ist dies nicht der Fall, sollte eine Zahlung mit den entsprechenden Gründen verweigert werden. Häufig lässt sich der Betrag aber jedenfalls erheblich reduzieren. Keinesfalls sollte auf eigene Faust gegen eine Filesharing-Abmahnung vorgegangen werden: es lauern nämlich erhebliche Fallstricke, über die man leicht stolpern kann.

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