Filesharing Abmahnung U + C Rechtsanwälte für Mulit Media Verlag

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Uns liegt eine weitere Abmahnung der Rechtsanwälte Urmann und Collegen (U + C) für die Multi Media Verlag GmbH vor. Abgemahnt wird wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung. Es wird zur Zahlung von 650,00 € und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.

Die Gefahr liegt unserer Erfahrung nach nicht nur in den allerdings vorhandenen Straftatbeständen des Urhebergesetzes, als vor allem auch in den üblicherweise sehr hohen Streitwerten von 10.000 Euro aufwärts, verbunden mit der schwierigen, uneinheitlichen und in einigen Punkten nicht endgültig geklärten Rechtslage, mit welcher der Abgemahnte konfrontiert wird.

Der Bundesgerichtshof hat bereits festgestellt, dass auch massenweise verschickte Abmahnungen per se noch kein Indiz für Rechtsmissbrauch seien. Wer viele Rechte inne hält, muss - wenn gegen diese Rechte häufig verstoßen wird - auch in einer Vielzahl von Fällen gegen die Verstöße vorgehen können. Der Gesetzgeber hat in § 97a Abs. 1 UrhG bestimmt, dass der Verletzte den (angeblichen) Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen soll.

Ein erster Schritt, zu dem in den meisten Fällen sicherheitshalber zu raten ist, ist die Abgabe einer modifizierten Version des der Abmahnung beiliegenden Unterlassungsversprechens. Da aber auch eine so auf den Kern reduzierte Erklärung die Unterlassungsforderung inhaltlich erfüllen muss, um wirksam zu sein und von der Gegenseite angenommen zu werden, ist auch hier Acht auf eine richtige Modifikation zu geben. Da das Unterlassungsversprechen den Hauptanspruch darstellt, welcher für den erheblichen Streitwert sorgt, empfiehlt es sich, dieses von einem versierten Anwalt aufsetzen zu lassen, welcher auch das Erfordernis hierzu noch einmal prüft.

Es ist vor dem Hintergrund der hohen Streitwerte dringend anzuraten, mit Ihrem Rechtsvertreter ein Pauschalhonorar zu vereinbaren, um nicht auch hier vor hohe Kosten gestellt zu werden. Wir bieten Ihnen die gesamte außergerichtliche Vertretung zu einem solchen günstigen Satz an. Sofern Sie besondere finanzielle Schwierigkeiten haben und sich eine Verteidigung in keinem Fall leisten können, besteht immer auch die Möglichkeit, bei Ihrem Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen, was sowohl Sie selbst vorab, als auch wir für Sie im Nachhinein tun können. Wird der Antrag bewilligt, übernimmt der Staat unsere Gebühren nach dem BerhG.

Besonders heikel für die Abgemahnten sind Abmahnungen der Rechtsanwälte U + C bei denen es um „spezielle" Filme geht. Hier kann der Abmahner unserer Erfahrung nach  mit einer falschen Scheu /Schamgefühl der Abgemahnten rechnen.  Dies führt oft genug dazu, dass auch zweifelhafte Ansprüche durchgesetzt werden können. Hier sollten Sie selbstbewusst vorgehen, anstatt die Forderungen aus falschen Gründen zu erfüllen. Bei geschätzten 570.000 Abmahnungen sind Sie jedenfalls in guter Gesellschaft.



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