Filesharing-Abmahnung von Waldorf Frommer o.a. erhalten? So sollten Sie reagieren!

  • 2 Minuten Lesezeit

Wer steckt hinter der abmahnenden Kanzlei Waldorf Frommer?

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München ist eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und verfolgt im Auftrag von großen, international bekannten Rechteinhabern im großen Stil (vermeintliche) Urheberrechtsverletzungen im Internet. Zu den Mandanten von Waldorf Frommer gehören insbesondere

  • 20th Century Fox Germany,
  • Warner Bros. Entertainment GmbH,
  • Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft,
  • Sony Music Entertainment Germany GmbH,
  • Constantin Film Verleih GmbH,
  • Universum Film GmbH,
  • Getty Images International.

Waldorf Frommer verschickt Abmahnungen an Internetnutzer, die angeblich auf Filesharing-Plattformen illegal Filme, TV-Serien oder Musik tauschen und weiterverteilen. Hinzu kommen unzählige Abmahnungen für die Verletzung von Bildrechten im Internet.

Wie sollten Sie nach dem Erhalt einer Filesharing-Abmahnung reagieren?

1. Unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung von Waldorf Frommer

Es besteht für Sie keine rechtliche Pflicht, die Unterlassungserklärung in dieser Form abzugeben. Es handelt sich hierbei vielmehr um einen Vorschlag zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Die beigefügte Unterlassungserklärung enthält in beinahe allen Fällen gravierende rechtliche Nachteile für Sie.

Würde man die Unterlassungserklärung von Waldorf Frommer unterschrieben zurückschicken, kann dies ein (konkludentes) Schuldanerkenntnis bedeuten. Hierdurch würde jede weitere erfolgsversprechende Verteidigung grundsätzlich unmöglich gemacht.

2. Vermeiden Sie jeden Kontakt zu Waldorf Frommer oder anderen abmahnenden Kanzleien!

Unüberlegte Aussagen und Zugeständnisse können Sie im Verlauf ihres Falls eher belasten als entlasten. Für Abgemahnte subjektiv vorteilhafte Argumente, die Ihnen selbst vielleicht plausibel und vorteilhaft erscheinen mögen, können im späteren Verlauf gegen Sie verwendet werden. Diese Unwissenheit wird von den abmahnenden Kanzleien ausgenutzt. Teilweise werden Sie zu Angaben zum Sachverhalt, zu denen Sie aber rechtlich nicht verpflichtet sind, gedrängt.

3. In den meisten Fällen lohnt sich für Sie die Überprüfung der Abmahnung rechtlich & finanziell

Es gibt verschiedene Strategien, um der Zahlungsaufforderung auch in Ihrem Fall entschlossen entgegenzutreten. Bei unberechtigten Filesharing-Abmahnungen bietet sich uns mittlerweile eine Vielzahl von Verteidigungsmöglichkeiten. Wichtig ist es, die Fehlerquellen, etwa bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung, der möglichen Zahlungsverweigerung etc., zu kennen und eine Argumentationsstruktur im Rahmen der aktuellen Gerichtsentscheidungen aufzubauen. Auch auf formale Fehler in einer Abmahnung sollte geachtet werden.

4. Vereinbaren Sie mit uns einen kostenlosen Rückruftermin

Nutzen Sie hierfür einfach & schnell die von anwalt.de bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten.

  • Auf Ihre Anfrage über das untenstehende Kontaktformular reagieren wir umgehend.
  • Sie können uns telefonisch erreichen.
  • Sie können uns Ihre Abmahnung auch direkt per E-Mail zuschicken und einen Rückruftermin anfordern.

Gerne beraten wir auch Sie bei der Verteidigung gegen Ihre Abmahnung!

Ihre Himmelreither Rechtsanwaltskanzlei


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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