Filesharing aktuell: Abmahnungen von Waldorf Frommer wegen „Fack ju Göhte“ von Constantin Film

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Die beliebte Kinokomödie „Fack ju Göhte“ aus dem Jahre 2013 erlebt derzeit ein unerwartetes Revival im Zusammenhang mit Filesharing-Abmahnungen. So hat erst kürzlich die auf die Verfolgung von mutmaßlichen Filesharern spezialisierte Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München eine so genannte Gestattungsanordnung vor dem Landgericht Stuttgart erwirkt, die den Internetserviceprovider, es handelt sich hierbei um die Unitymedia, dazu verpflichtet, dem Rechteinhaber, d.h. der Constantin Film Verleih GmbH, Auskunft über die Inhaber der Internetanschlüsse zu erteilen, über die eben dieses Filmwerk anderen Teilnehmern einer Internettauschbörse jüngst zum Download angeboten worden sein soll.

Nach eingeholter Auskunft mahnt die Münchner Rechtsanwaltskanzlei sodann die betreffenden Anschlussinhaber ab. Mit der Abmahnung werden die Anschlussinhaber zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten aufgefordert.

Als ein von einer solchen Abmahnung betroffener Anschlussinhaber sollten Sie dringend folgendes beachten:

Bewahren Sie die Ruhe und geraten Sie nicht in Panik. Hierzu besteht kein Grund. Die Gegenseite meint lediglich, Ansprüche gegen Sie zu haben. Nicht selten jedoch erweisen sich die Abmahnungen als unberechtigt. In diesem Fall sind Sie weder zur Zahlung von Schadensersatz noch zu Erstattung von Abmahnkosten verpflichtet.

Nehmen Sie keinen Kontakt zu den abmahnenden Rechtsanwälten auf – weder telefonisch noch schriftlich oder aber per E-Mail! Sie haben es auf der Gegenseite mit Profis zu tun, die sich den ganzen Tag mit nichts anderem beschäftigen. Von Ihnen unbedarft getätigte Äußerungen können schnell gegen Sie verwendet werden. Geben Sie aus diesem Grunde auch keine eigenen Erklärungen gegenüber der Gegenseite ab.

Leisten Sie keine überstürzten Zahlungen. Lassen Sie sich stattdessen anwaltlich beraten und vertreten. Das kostet zwar auch Geld. Ein Rechtsanwalt, der nachweislich über hinreichende Erfahrung mit der Bearbeitung von Filesharing-Abmahnungen verfügt, wird es aber verstehen, unberechtigte Forderungen abzuwehren und Folgeabmahnungen sowie Gerichtsverfahren zu vermeiden, so dass sich die anwaltliche Beratung und Vertretung in jedem Fall für Sie rechnen wird.

Die Kanzlei Wagner Halbe Rechtsanwälte berät und vertritt seit vielen Jahren bundesweit viele tausend abgemahnte Anschlussinhaber. Zur zunächst unverbindlichen und insoweit selbstverständlich kostenfreien Besprechung der Sach- und Rechtslage erreichen Sie uns von Montag bis Freitag telefonisch unter 0221 – 3500 67 81.


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