Finanzamt mit ersten Daten zum Krypto Handel: Drohen jetzt Steuerstrafverfahren?

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Für Krypto-Anleger wird es ernst: Die Finanzbehörden in NRW haben Nutzerdaten von Kryptobörsen erhalten und sind seit Juni dabei, diese auszuwerten und mit den jeweiligen Steuererklärungen abzugleichen. Es wurden auch schon die ersten Schreiben versandt mit der Aufforderung zur Nacherklärung bzw. zur Mitwirkung.

In diesem Beitrag zeige ich auf, wie Sie auf das Anschreiben des Finanzamts bzgl. der Krypto Gewinne reagieren sollten und welche Möglichkeiten Sie haben, rechtzeitig zu handeln, bevor Sie der Steuerhinterziehung beschuldigt werden. Hier kommt nämlich das Thema Selbstanzeige wegen Krypto ins Spiel.

Finanzamt wertet Daten von Krypto Börsen aus – die wichtigsten Fakten:

  • Finanzamt NRW hat Sammelauskunftsersuchen an verschiedene Krypto Börsen geschickt.
  • Aktuell läuft Auswertung der Daten von 2015 bis 2017 – Zeit der maximalen Gewinne mit Bitcoin und Co.
  • Im Fokus: Nutzer mit mindestens 50.000 Euro Umsatz. Aber auch kleinere Anleger können betroffen sein.
  • Möglichkeit der Selbstanzeige wegen Krypto: Muss bei jedem Fall individuell geprüft werden!

Krypto Gewinne sind laut BFH Urteil steuerpflichtig

Am 14. Februar 2023 gab es eine erste höchstrichterliche Entscheidung vom Bundesfinanzhof zu Kryptowährungen (vgl. Urteil v. 14. Februar 2023, IX R 3/22). Demnach bestätigt der BFH, dass Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Tether oder XRP Wirtschaftsgüter sind, deren Gewinne aus Tausch oder Verkauf zu versteuern sind, sofern sie innerhalb der Spekulationsfrist liegen.

Krypto-Anleger, die ihre Gewinne bisher in der Steuererklärung vernachlässigt haben, müssen nun also handeln, insbesondere da das Finanzamt wie eingangs beschrieben mittlerweile die ersten Daten verschiedener Krypto-Börsen erhalten hat und diese mit vorhandenen Steuererklärungen abgleicht.

Krypto-Trading ist nicht anonym!

Als Krypto-Trader müssen Sie sich bewusst sein, dass Ihre Transaktionen nicht völlig anonym sind. Alle Transaktionen mit Kryptowährungen werden dauerhaft in der Blockchain gespeichert und können mit der zugehörigen Wallet-Adresse verknüpft werden. Auch wenn Sie keine persönlichen Daten wie Name oder E-Mail-Adresse direkt bei einer Transaktion preisgeben, können Sie zumindest indirekt identifiziert werden.

Finanzämter nutzen in immer größerem Umfang Technologien und Experten, die Transaktionen auf Krypto Börsen analysieren und dementsprechend auch Gewinne nachvollziehen und zuordnen können.

Wie hat das Finanzamt Daten von Krypto Tradern erhalten?

Die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen hat ein Sammelauskunftsersuchen an verschiedene Kryptobörsen gerichtet, darunter auch bitcoin.de. Die Daten stammen aus dem Zeitraum zwischen 2015 und 2017 und wurden auch an weitere Bundesländer weitergeleitet. In dieser Zeitspanne konnte der Bitcoin erhebliche Wertzuwächse vorweisen, weshalb die Gewinne auch sehr hoch ausfielen.

Aktuell stehen laut dem Handelsblatt beim Finanzamt vor allem Krypto Nutzer im Fokus, die pro Jahr mindestens 50.000 Euro umgesetzt haben. Es können aber auch Anleger mit geringeren Umsätzen betroffen sein. Der Abgleich mit den Steuererklärungen soll nun klären, ob diese ihre Gewinne korrekt in der Steuererklärung angegeben haben. Allerdings ist in Zukunft damit zu rechnen, dass alle Krypto Anleger unabhängig vom Handelsvolumen geprüft werden.

Wer mit Krypto handelt, sollte sich auch bewusst sein, dass die Steuerfahndung ihre Fahndungsmethoden immer weiter entwickelt. Vermehrt wird in Schulungen und Technologien investiert, mit denen die Nachverfolgung und Auswertung von Krypto-Transaktionen erleichtert werden.

Außerdem ist auf Basis der Richtlinie DAC 8 (Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden) ein automatisierter Informationsaustausch zwischen Finanzplattformen und Steuerbehörden in Vorbereitung.

Schreiben vom Finanzamt wegen Krypto Gewinnen

Die Schreiben vom Finanzamt mit Bezug zu Krypto Trading beinhalten in der Regel keine spezifischen Daten zu Transaktionen. Sie fordern lediglich dazu auf, für bestimmte Zeiträume die Einkünfte aus Krypto-Geschäften nachzuerklären. In dem Fall ist normalerweise auch noch kein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden.

Daneben gibt es aber auch Fälle, in denen das Schreiben direkt von der Bußgeldstelle kommt, mit der Mitteilung zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens. Auch hier müssen die Betroffenen bei der Klärung mitwirken.

Post vom Finanzamt wegen Krypto Einnahmen? So sollten Sie darauf reagieren.

Wenn Sie Post vom Finanzamt wg. des Handels mit Kryptowährungen erhalten haben, sollten Sie sich auf jeden Fall professionell beraten lassen. Hier ist bspw. der Unterschied zwischen der Berichtigung nach § 153 AO und der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO zu berücksichtigen. Davon abgesehen müssen Sie darauf achten, alle Transaktionen der betreffenden Zeiträume nachzuweisen.

Gar keine Reaktion auf das Schreiben des Finanzamts bzgl. des Krypto Handels ist auf jeden Fall die denkbar schlechteste Entscheidung. Dieses Verhalten kann eine ganze Reihe sehr unangenehmer Konsequenzen nach sich ziehen wie z.B. die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens, Durchsuchungen durch die Steuerfahndung, Schätzungen (oft zu Ungunsten des Steuerpflichtigen) oder Vollstreckungsmaßnahmen.

Selbstanzeige beim Finanzamt bzgl. Krypto Handel: Wann ist das möglich, wann nicht?

Ob die Möglichkeit zu einer Selbstanzeige besteht, muss immer individuell geprüft werden. Auch die Durchführung der Selbstanzeige sollte nicht im Alleingang geschehen, da sie an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft ist wie:

  • vollständige Angaben zu den Einkünften aus dem Krypto-Handel und ggf. zu anderen bisher nicht oder nur unzureichend in der Steuererklärung angegeben Einkünften
  • Einreichung der Selbstanzeige muss vor Entdeckung der Steuerhinterziehung erfolgen, ansonsten erlischt die strafbefreiende Wirkung
  • hinterzogene Steuern müssen zuzüglich Zinsen nachgezahlt werden

Ob eine Tatentdeckung vorliegt, ist bei Sammelauskunftsverfahren vorab nicht immer klar

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Für den Fall, dass Sie diesbezüglich Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! 
Ich unterstütze Sie gerne.

Ihr Dr. Christopher Arendt

089 / 54 714 3
c.arendt@acconsis.de

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