Finanzsanierung der Fin Express GmbH - Mahnbescheid durch Euro-Invest-Inkasso GmbH

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Haben auch Sie ein Mahnschreiben oder gar einen Mahnbescheid der Fin Express GmbH, ggf. versendet durch das Inkasso-Unternehmen Euro-Invest-Inkasso GmbH, aufgrund eines angeblich abgeschlossenen Vertrages zur Finanzsanierung oder eines gewollten Darlehens / Kredit erhalten? Dann lesen Sie hier unbedingt weiter:

Die Fin Express GmbH vermittelt eigenen Angaben nach sog. Finanzsanierungen. Hierbei handelt es sich nicht um die Vermittlung eines Darlehens bzw. eines Kredites. Vielmehr soll hierbei lediglich ein Zahlungsplan erarbeitet und eine weitere Finanzierung vermittelt werden.

Bei genauer Prüfung der AGB auf der Internetseite der Fin Express GmbH, die unter www.fin-express.de abrufbar ist, finden sich unserer Ansicht nach gewisse Ungereimtheiten. Auch erscheint uns die tatsächliche Dienstleistung und Gebührenberechnung nicht transparent.

Wir empfehlen daher bei Erhalt einer Rechnung bzw. Mahnung der FinExpress GmbH eine umgehende Prüfung und ggf. zur unverzüglichen Einleitung weiterer Schritte, um etwaig drohende Nachteile abwenden zu können.

Fall ein gerichtlicher Mahnbescheid bei Ihnen eingehen sollte, so raten wir dringend dazu, sofort weitere Schritte zu prüfen und ggf. durchzuführen: es sind dann schließlich unbedingt die gesetzlichen Fristen für den Widerspruch von 2 Wochen ab Zustellung einzuhalten.

Wir die Widerspruchsfrist nicht beachtet, so könnte die FinExpress GmbH einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Gegen einen solchen Vollstreckungsbescheid müsste dann innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden, da die Forderung andernfalls in der Regel rechtskräftig und vollstreckbar wäre.

Es ist auch zu beachten, dass die FinExpress GmbH bei Erteilung eines Vollstreckungsbescheides die behauptete Forderung vorläufig gegen Sie vollstrecken könnte.


Unser Rat 

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Der Vorwurf sollte juristisch überprüft werden: so ist zunächst zu prüfen ob und inwieweit überhaupt Vertrag zustande gekommen ist oder dieser angreifbar bzw. anfechtbar ist.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls mit Prüfung der Erfolgs-Chancen vor.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de


Sie können auch unser Sofort-Hilfe-Kontaktformular nutzen:

https://e-commerce-kanzlei.de/hilfe/


Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:

https://e-commerce-kanzlei.de/mahnung-euro-invest-inkasso-kurafin-finanzsanierung.html



Ansprechpartner bei uns im Hause ist auch Frau Rechtsanwältin Maria Fedorova

www.e-commerce-kanzlei.de

Günnewig Rechtsanwälte

Stand: 02.03.2024




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