Finger weg von Swagoo!

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Die „Swagoo Internet Werbeagentur“ ist ein Abofallenbetreiber, bei dem es um einen Branchenbuchanbieter handelt, bei dem sich Unternehmen durch einen entsprechenden Eintrag bewerben können. Dabei versucht Swagoo, unter Nutzung von Telekommunikation, nutzlose Aboverträge telefonisch zu schließen. 

Wer ist die „Swagoo Internet Werbeagentur?“

Swagoo versucht, sich ein seriöses Image zu geben. Aufzurufen ist Swagoo unter der Domain www.die-online-auskunft.de. Auf seiner Internetpräsenz präsentiert es sich auf die beste Art. So heißt es dort:

„Das Team der Swagoo-Internet-Werbeagentur verfügt über viel Erfahrung im Online-Marketing und hat bereits zahlreichen Unternehmen geholfen, den für Sie richtigen Weg in neue Märkte zu finden und bestehende Geschäfte erfolgreich zu verteidigen.“

Wie geht Swagoo vor?

Gewerbetreibende und Freiberufler werden von Swagoo-Mitarbeitern kontaktiert. Eine vorherige Einwilligung in diesen Werbe-Anruf von Seiten des Angerufenen liegt meistens nicht vor, sodass es sich um eine sogenannte Kaltakquise bzw. sogenannte Cold Calls und damit um unzumutbar belästigende Werbung handelt.

Die Mitarbeiter gehen dabei folgendermaßen vor: Dem Angerufenen wird ein irreführender Sachverhalt vorgetragen, der sich häufig um einen angeblich bereits bestehenden Probeeintrag des Angerufenen in dem Branchenportal von Swagoo handelt. 

Sodann wird mitgeteilt, dass das bislang kostenfreie Probeabo bereits abgelaufen sei und aufgrund der fehlenden Kündigung der Vertrag nunmehr weiterlaufe – kostenpflichtig. Die angerufene Person ist dabei in der Regel derart überrumpelt, dass sie die weitergehenden Fragen beantwortet und sich auf ein Gespräch einlässt. Dieser Teil des Gesprächs wird in der Regel mitgeschnitten, sodass Swagoo ein vermeintlicher Vertragsschluss als Aufzeichnung vorliegt.

Dabei geht der Angerufene ungewollt die Verpflichtung ein, für einen Drei-Jahres-Eintrag 1000 Euro an Swagoo zahlen zu müssen. 

Vertragsfalle von Swagoo

Die Anrufe des Unternehmens führen zur klassischen Vertragsfalle. In den AGB heißt es:

„Der Vertrag verlängert sich automatisch um die vereinbarte Vertragslaufzeit (6, 12, 24 oder 36) Monate (mit einer Zahllast von 24 Monaten), sofern er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils vereinbarten Vertragszeitraums schriftlich gegenüber Swagoo gekündigt wird. Die Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt Swagoo vorbehalten.“

Der von Swagoo zu erbringende Leistungsumfang ist jedoch für die Betroffenen meist nutzlos, wie sich ebenfalls aus den AGB ergibt. So heißt es dort:

„Der Kunde beauftragt Swagoo, ihn auf der Internetseite www.die-online-auskunft.de einzutragen. Um dies zu gewährleisten, ist der Kunde damit einverstanden, dass Swagoo die von ihm angegebenen Daten speichert. Der Eintrag in das Firmenverzeichnis www.die-online-auskunft.de beinhaltet zunächst die Aufnahme der persönlichen Daten wie Name, Berufsbezeichnung, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, Mobiltelefonnummer, E-Mail Adresse und die eigene Internetseite des Kunden.

Nach Vorlage des Kunden kann ein Firmenlogo mit eingetragen werden. Unter dem Punkt „Zusatzinfo“ auf der Internetseite www.die-oniline-auskunft.de können bis zu 16 Begriffe aufgenommen werden, die das Leistungsspektrum des Kunden näher beschreiben.

Unter dem Punkt „Ansichten“ auf der Internetseite www.die-oniline-auskunft.de kann maximal ein Firmenlogo in dem Eintrag vorhanden sein. Die erforderlichen Begriffe sowie geeignete Bilder werden vom Kunden zur Verfügung gestellt. Die Pflege der eingetragenen Daten erfolgt durch Swagoo. 

Soweit Änderungen im Eintrag vorgenommen werden müssen (wie z. B. Änderung von Adresse oder Telefonnummer), erfolgen diese kostenlos durch Swagoo.“

Rechnung von Swagoo

Die Kunden erhalten im Folgenden die Rechnung von dem Unternehmen mit der Aufforderung, diese umgehend zu begleichen. Zahlt der Betroffene nicht, wird eine Mahnung an ihn geschickt. Dabei wird diese oft mit dem Hinweis versehen, dass bei Nichtzahlung die Rechtsabteilung tätig wird und ein gerichtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren eingeleitet wird.

Cold Calls nicht erlaubt

Rechtsanwalt Guido Kluck, LL.M. erklärt: „Allein die Herangehensweise ist bereits rechtlich unerlaubt. Es handelt sich um unerlaubte Telefonwerbung, die mit teils sehr hohen Strafen geahndet werden. So kann sich das Bußgeld für Anrufe und Werbung dieser Art auf 300.000 Euro belaufen.“

Wir helfen Ihnen gerne!

Sollten auch Sie Opfer einer solchen Masche geworden sein, melden Sie sich gerne bei uns. Wir helfen Ihnen, gegen den Vertrag vorzugehen, sodass Sie nicht an die Abofallen-Firma zahlen müssen.

Den vollständigen Artikel finden Sie auf https://www.legalsmart.de/blog/finger-weg-von-swagoo/ 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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