Finger weg von Abos für Versteigerungsimmobilien

  • 1 Minuten Lesezeit

Im Internet findet man inzwischen viele Abo-Anbieter, welche kostenpflichtig Dokumente zu Versteigerungsimmobilien anbieten. Verkehrswertgutachten, Fotos und amtliche Bekanntmachungen können dort erworben werden. Um die Dokumente sichten zu können ist oftmals der Abschluss eines kostenpflichtigen Abos mit einer Laufzeit von meist einem Jahr erforderlich. Für viele Interessenten mögen diese Dienstleistungen attraktiv klingen.  


Was viele jedoch nicht wissen ist, dass die angebotenen Dokumente öffentlich und kostenlos im Internet unter www.zvg-portal.de zu finden sind.

Die Website www.zvg-portal.de wird vom gemeinsamen Justizportal des Bundes und der Länder betrieben. Dort findet man sämtliche innerhalb der Bunderepublik Deutschland zu versteigernde Immobilien sowie alle zu der jeweiligen Versteigerungsimmobilie vorliegenden Dokumente wie das Exposé, Verkehrswertgutachten, amtliche Bekanntmachungen, etc. Auch der Versteigerungstermin und der Versteigerungsort werden dort bekannt gemacht. Vorteile bieten die kostenpflichtigen Abonnements somit in den meisten Fällen nur durch aktive E-Mail Benachrichtigungen über die Verschiebungen von Auktionsterminen. Wer die Zeit hat, kann sich aber auch (kostenlos) auf der Website www.zvg-portal.de über Terminverschiebungen informieren. Die Abos zu Versteigerungsimmobilien sind damit im Grunde nutzlos. 

Sie haben ein kostenpflichtiges Abo zu Versteigerungsimmobilien geschlossen und möchten wissen, ob Sie noch vor Ablauf der Vertragslaufzeit aus diesem raus kommen? Gerne prüfe ich dies für Sie. Melden Sie sich noch heute für eine Beratung.


 

Foto(s): ionos


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Jasmina Hamdi

Beiträge zum Thema