fintechmarket-consulting.com: BaFin warnt! Negative Erfahrungen - Trading-Betrug?

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Zahlreiche Anleger von Online-Trading-Plattformen machen schlechte Erfahrungen mit betrügerischen Brokern und erleiden zum Teil immense Verluste. Oft sind auch Handelsplattformen darunter, die mit einer angeblichen Zertifizierung der BaFin und anderen Aufsichtsbehörden werben. So steht jetzt auch die angebliche Handelsplattform fintechmarket-consulting.com im Fokus der BaFin.


Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten von fintechmarket-consulting.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber über die Website fintechmarket-consulting.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. 


Fintechmarket-consulting.com bewirbt sich auf ihrer Homepage als weltweite erfahrene Trading-Plattform, mit den vielversprechenden Worten:


„Ein Handelskonto Für Jeden Trader

Fintech Market bietet seinen Kunden sowohl Live- als auch Demokonten mit einer Auswahl an verschiedenen Kontotypen entsprechend den individuellen Anforderungen.
Wir bieten auch spezielle Konten für VIP- und Firmenkunden an, die aktiv größere Volumina handeln. Alle unsere Handelskonten bieten einige der besten Handelsbedingungen in der Branche.“


Täuschende Werbung mit einer angeblichen FCA und BaFin-Regulierung


Die Betreiber der Handelsplattform nennen eine angebliche Geschäftsadresse in Steyr, Österreich. Zudem verweisen sie u. a. auf eine vorgebliche Regulierung der Fintech Market PLC durch die britische Finanzmarktaufsicht FCA (Financial Conduct Authority). Dies trifft nicht zu; die FCA hat bereits am 6. 01.2023 vor „Fintech Market“ gewarnt!

Hier zur Warnung der FCA


Zudem wird auf der Webseite damit geworben, dass fintechmarket-consulting.com durch eine angebliche „Europäische Finanzaufsichtsbehörde“ FISEU beaufsichtigt wird. Die BaFin hat bereits am 10.02.2023 davor gewarnt, dass FISEU keine Aufsichtsbehörde ist. Die BaFin rät: „Verbraucherinnen und Verbraucher sollen laut BaFin Angebote oder Aufforderungen ablehnen, die auf die FISEU als Aufsichtsbehörde Bezug nehmen.“

Hier zur Warnmeldung der BaFin


Fintech Market besitzt keine Erlaubnis der BaFin 


Laut BaFin besitzt Fintech Market aber keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie das obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben.


Achtung! Besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, so besteht der Verdacht eines Online-Trading-Betruges (Scam)!


Haben Sie schlechte Erfahrungen mit fintechmarket-consulting.com und keine Auszahlung erhalten?


Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Probleme mit der Auszahlung ihrer vermeintlichen Gewinne von fintechmarket-consulting.com haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „fintechmarket-consulting.com“ erst am 26.05.2023 registriert wurde. Der wahre Betreiber wird nicht offengelegt, sondern versteckt sich hinter einem Anonymisierungsdienst. Die Webseite ist ansonsten sehr professionell und gestaltet und es wird mit Regulierungen der BaFin und anderen Aufsichtsbehörden geworben. Hier ist für einen Laien oftmals nicht sofort erkennbar, ob eine Handelsplattform seriös ist oder nicht. Prüfen Sie daher immer vor einer Anlageentscheidung, ob die Erlaubnis der BaFin wirklich vorliegt.“


Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank


Mit dem richtigen Plan zum Erfolg


Wenn Sie Schwierigkeiten mit fintechmarket-consulting.com bzw. Fintech Market oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 


Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.


Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.


Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:


Kontaktformular Kanzlei plan C


Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.


Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.


www.kanzlei-plan-c.de





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