F.I.P. Finanz AG & Co KG, F.I.P. Garantiefonds AG & Co. KG, F.I.P. Maxi Fo AG & Co. 1.Beteiligung KG in Schwierigkeiten?

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Unsere Kanzlei bearbeitet mehrere Fälle von Anlegern, denen aufgrund von Akquise-Veranstaltungen der MASTER-PLAN GmbH die Chancen einer teilweise fremdfinanzierten Vermögensbildung mit geringen persönlichen und finanziellen Risiken geboten wurde. Gemeint waren Investitionen in Kommanditbeteiligungen der F.I.P. Maxi Fo AG & Co. 1.Beteiligung KG.

Im Rahmen der Fallbearbeitung wurde nun bekannt, dass unsere Mandanten ein Schreiben einer CTC Treuhand Control GmbH, datiert auf den 04.06.2013 erhalten haben, welches sich an Kapitalanleger wendet, die Beteiligungen an der

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  • F.I.P. Garantiefonds AG & Co. KG
  • F.I.P. Maxi Fo AG & Co. KG

abgeschlossen haben. Darin wird u.a. ausgeführt, dass u.a. alle drei genannten Fondsgesellschaften seit Jahren in Beteiligungsgesellschaften investieren, bei welchen die Geschäftsleitung, konkret Herr Peter Okon persönlich, oder nahe Familienangehörige oder nahestehende Dritte dieser Herren wesentlich oder beherrschend beteiligt ist.

Im Fall der

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ist aus Sicht der CTC zu besorgen, ob die gesellschaftsvertraglichen vorgeschrieben-en Quoten zugunsten Garantieinvestments tatsächlich eingehalten werden. Die CTC hat nach Ihren Angaben Strafanzeige im Mai 2011 gegen die Verantwortlichen erstattet.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern noch nach Angaben der Verantwortlichen der CTC noch an.

MJH Rechtsanwälte, Herr Rechtsanwalt Martin J. Haas meint: „Wir können die seitens der CTC aufgestellten Behauptungen weder dementieren, noch bestätigen."

Verunsicherte Anleger sollten einen Fachanwalt mit der Prüfung von Ansprüchen beauftragen. Dies, um drohenden Schäden im Fall einer Falschberatung zu kompensieren und die erforderlichen rechtlichen Schritte zu unternehmen.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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