Firmengründung in Polen, polnische GmbH – die wichtigsten Schritte

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Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach polnischem Recht ist die beliebte Rechtsform der wirtschaftlichen Tätigkeit in Polen. Die polnische GmbH hat mehrere Vorteile, die dafürsprechen, diese Gesellschaft zu gründen. Mehrere Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum haben schon ihre Tochtergesellschaft in Polen gegründet, die einen Vertrag über die Zusammenarbeit zwischen den deutschen und polnischen Gesellschaften abgeschlossen haben, besonders aus folgenden Bereichen: Transport und Spedition, Bau und Umwelt, Dienstleistungen etc.

Die wichtigsten Schritte bei der Gründung einer GmbH in Polen sowie auch die wichtigsten Vorteile werden unten vorgestellt.

Die GmbH in Polen muss ein Stammkapital von mindestens 5.000 PLN haben, was ein großer Unterschied zur deutschen GmbH ist. Das Stammkapital kann als Geld- oder Sachanlage eingebracht werden.

Die Gesellschaft kann sowohl von einem einzigen Gesellschafter als auch von mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Zu beachten ist aber, dass die Gründung einer polnischen GmbH nur von einem Alleingesellschafter, der als eine natürliche Person auftreten wird, nicht günstig sein kann. In diesem Fall muss die Gesellschaft die Sozialabgaben für den einzigen Gesellschafter abführen, es sei denn, die Alleingesellschaft tritt als natürliche Person auf oder die Gesellschaft hat mindestens zwei Gesellschafter.

Die Satzung der Gesellschaft muss in notarieller Beurkundung erstellt werden. Die Satzung kann mehrere Regelungen umfassen, z. B. Geschäftsgegenstand der Gesellschaft, Veräußerung der Anteile, Gewinnverteilung, Organe der Gesellschaft, Vertretungsregelung etc. Wir unterstützen Sie gerne bei der Gestaltung der Satzung, die alle aus Ihrer Sicht nötigen Aspekte beinhalten soll. Wir bearbeiten den Text der Satzung sowie aller anderen Unterlagen in deutscher Sprache.

Nach dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags muss der Antrag auf Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister vorbereitet und samt den weiteren nötigen Unterlagen beim zuständigen Registergericht eingereicht werden. 

Die neugegründete Gesellschaft muss sich bei dem Finanzamt melden, was von unserem Steuerbüro (Szykuła Steuerbüro), mit dem wir zusammenarbeiten, erledigt werden kann. 

Die Steuern in Polen sind auch attraktiv, denn die neue Gesellschaft wird die verminderte Körperschaftssteuer i. H. v. 15 % von Beginn ihrer Tätigkeit zahlen, und auch später, wenn der Verkaufserlös i. H. v. 1.200.000 Euro im vorigen Jahr nicht überschritten wird.

Die oben dargestellten Informationen sind lediglich eine kurze Einleitung zum Thema der Gründung und Führung einer Firma in Polen. Wenn Sie an diesem Thema Interesse haben, dann wenden Sie sich bitte an unsere deutschsprachige Kanzlei. Wir beraten gerne ausländische Unternehmer beim Markteintritt in Polen sowie bei ihrer täglichen Wirtschaftstätigkeit.



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