Erbe in Polen, Erbreihenfolge, Pflichtteil, Erbverfahren in Polen

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Erbrecht in Polen wird durch das Zivilgesetzbuch geregelt und ist ein wichtiger Bestandteil des rechtlichen Systems des Landes. Es legt fest, welche Rechte und Pflichten Erben haben und wie das Erben von Vermögen einer verstorbenen Person geregelt ist. 


Hier sind einige wichtige Grundsätze und Verfahren im Zusammenhang mit dem Erbrecht in Polen und das Erbverfahren in Polen.


Gesetzliche Erbfolge: Wenn es kein Testament gibt, erfolgt die Erbfolge auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen. Gesetzliche Erben sind im Zivilgesetzbuch festgelegt und umfassen normalerweise Ehepartner, Kinder und andere Verwandte. Zur gesetzlichen Erbfolge sind an erster Stelle die Kinder des Erblassers sowie sein Ehegatte berufen; sie erben zu gleichen Teilen. Der dem Ehegatten anfallende Erbteil darf jedoch nicht geringer als ein Viertel der Gesamtheit der Erbschaft sein.


Testament: Eine Person kann ein Testament erstellen, um festzulegen, wer nach ihrem Tod ihr Vermögen erben soll. Es gibt drei Arten des Testaments: 

  • Eigenhändiges Testament
  • Notarielles Testament
  • Allographisches Testament


Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft: Der Erbe kann die Erbschaft entweder ohne Beschränkung seiner Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten annehmen (einfache Annahme), die Erbschaft mit einer Beschränkung dieser Haftung annehmen (Annahme unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung) oder die Erbschaft ausschlagen. Die Frist von 6 Monaten ab dem Tage, an dem der Erbe vom Titel seiner Berufung Kenntnis erlangte. Die Erklärung über die Annahme oder die Ausschlagung der Erbschaft ist vor Gericht oder einem Notar abzugeben.


Erbbeschluss (Erbschein): Die Erben können den Erbschein vor dem Gericht (Erbbeschluss) oder vor einem Notar beantragen. In manchen Fällen ist aber notwendig, ein Erbverfahren vor dem Erbgericht einzuleiten, wenn nicht alle Erben vor dem Notar persönlich anwesend sein können, oder wenn es Streitigkeit über beispielsweise das Testament oder die Enterbung gibt.


Erbschaftssteuer: In Polen gibt es eine Erbschafts- und Schenkungssteuer, die auf der Höhe des Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erben und dem Verstorbenen basiert. In der Regel sind die Erben (Kinder und Ehegatten) von der Erbschaftssteuer befreit, was aber die entsprechenden Schritte vor dem Finanzamt verlangt. 


Pflichtteil: Den Abkömmlingen, dem Ehegatten sowie den Eltern des Erblassers, die gesetzliche Erben sein würden, stehen, wenn der Berechtigte dauernd arbeitsunfähig oder wenn ein berechtigter Abkömmling minderjährig ist, zwei Drittel des Werts des gesetzlichen Erbteils, und in anderen Fällen die Hälfte des Werts dieses Erbteils zu (Pflichtteil).


Nachlassteilung: nach der Erlangung des Erbscheins (Erbbeschlusses) soll den Nachlass geteilt werden, die sowohl gerichtlich als auch notariell erfolgen kann. 


Zusammenfassend, das polnische Erbrecht ist ein großes Rechtsgebiet mit einem komplizierten Charakter. Neben den gesetzlichen Fristen für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft und der Haftung für die Verbindlichkeiten des Erblassers gibt weitere Problematik mit der Geltendmachung des Anspruchs auf Pflichtteil, sowie auch mit der Nachlassteilung. Zusätzlich kann es eine Immobilie in der Erbmasse geben, was weitere erforderlichen Tätigkeiten vor dem Grundbuchgericht verlangen wird. 


Wenn Sie an diesem Thema Interesse haben, dann wenden Sie sich bitte an unsere deutschsprachige Kanzlei. Wir beraten gerne deutschsprachige Mandanten und vertreten vor dem Gericht. Kanzlei Obrzud www.obrzud.com.pl E-Mail: kancelaria@obrzud.com.pl


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Robert Obrzud LL.M.

Beiträge zum Thema