Firmengründung – aber wie?

  • 1 Minuten Lesezeit

Unter den verschiedenen Unternehmensformen stellt die GbR aufgrund des mit ihrer Gründung verbundenen geringen Aufwands eine relativ unkomplizierte Möglichkeit zur Existenzgründung dar. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Die Gründung einer GbR ist formlos möglich, insbesondere ist eine Eintragung im Handelsregister nicht erforderlich.
  • Die Gründung einer GbR ist kostengünstig, da kein Mindestkapital benötigt wird.
  • Die GbR erfordert nur eine einfache Buchführung.

Allerdings sollten auch folgende Nachteile in die Überlegungen zur GbR-Gründung einbezogen werden:

  • Die GbR-Gesellschafter haften persönlich mit ihrem jeweiligen Privatvermögen.
  • Jeder Gesellschafter muss seinen Gewinnanteil selbst versteuern.
  • Der Betrieb einer GbR ist nur bis zu einem bestimmten wirtschaftlichen Umfang möglich (bei sehr umfangreicher Geschäftstätigkeit liegt tatsächlich eine oHG vor).

Die GbR zielt grundsätzlich nicht zwingend auf das Betreiben eines kaufmännischen Handelsgewerbes ab, sondern dient ganz allgemein einem gemeinsamen Unternehmenszweck, der unbedingt vertraglich festzulegen ist. Ebenso sollte der GbR-Vertrag Regelungen zu folgenden Punkten enthalten:

  • Geschäftsführung
  • interne Haftungsverteilung
  • Tätigkeitsvergütung
  • Gewinn- und Verlustverteilung
  • etwaiges Wettbewerbsverbot
  • Abtretung von Geschäftsanteilen
  • Regelungen bei Ausscheidung eines Gesellschafters
  • etwaige Abfindung
  • Regelung bei Tod eines Gesellschafters

Gewerbetreibende, die gemeinsam eine GbR gründen, müssen eine Gewerbeanmeldung veranlassen. (Vorsicht: Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit vor der erforderlichen Anmeldung kann ein Bußgeld nach sich ziehen!) Schließen sich Freiberufler zu einer GbR zusammen, ist lediglich eine Registrierung beim Finanzamt erforderlich.

Im Rahmen der darauf folgenden steuerlichen Erfassung wird die GbR automatisch zur Umsatzsteuer und Gewerbesteuer angemeldet. Die meisten der im Rahmen dieser steuerlichen Erfassung geforderten Angaben sollten bereits vor Gründung der GbR im Rahmen der Erarbeitung eines Businessplans ermittelt werden.

Schließlich steht die Eröffnung eines Firmenkontos an und dann kann es losgehen, die GbR kann ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen.

Haben Sie Fragen?

Gerne können Sie sich mit Ihren persönlichen Fragstellungen an uns wenden und hierzu über unser Kontaktformular ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch vereinbaren.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. iur. Martin Bugla

Beiträge zum Thema