Firmengründung bzw. GmbH-Gründung in Polen von Deutschland aus über das Internet

  • 2 Minuten Lesezeit

Unternehmensgründung in Polen: Kann man eine Firma in Polen von Deutschland aus gründen, ohne nach Polen zu müssen?

Laut aktuellen Angaben (EY-Bericht „Investitionsbezogene Attraktivität Europas 2019) ist Polen hinsichtlich der investitionsbezogenen Attraktivität ein Marktführer in Mittelosteuropa, und auf dem ganzen Kontinent belegt Polen diesbezüglich den 6. Platz. Die Antwort auf die Frage, ob man eine Firma in Polen vom Ausland aus gründen kann, ohne zu diesem Zweck nach Polen zu müssen, ist also von großer praktischer Bedeutung.

Mögliche Formen der Wirtschaftstätigkeit in Polen

In der Praxis wird Wirtschaftstätigkeit in Polen entweder in Form des sog. Einzelunternehmens oder in Form einer Handelsgesellschaft ausgeübt. Die häufigste Form, in der die Wirtschaftstätigkeit durch Deutsche in Polen ausgeübt wird, ist eine Handelsgesellschaft, und zwar hauptsächlich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Beide Tätigkeitsformen können von Deutschland aus gegründet werden, ohne dass man hierzu nach Polen muss.

GmbH-Gründung in Polen im Online-Verfahren

Eine GmbH kann in Polen auf zwei Weisen gegründet werden: durch eine notarielle Urkunde oder im Online-Verfahren im Internetportal S24 (https://ekrs.ms.gov.pl/s24/), das durch das polnische Justizministerium betrieben wird.

Die Eintragung via Internet ist geeignet für unkomplizierte Gesellschaften, die durch Einzelunternehmer gegründet werden bzw. für die recht einfache Vertragsbestimmungen genügen. Die Eintragung im Online-Verfahren liefert geringere Möglichkeiten zur Gestaltung des Gesellschaftsvertrags als die Gründung der Gesellschaft bei einem Notar. Bei der Gründung einer Gesellschaft in Polen im Online-Verfahren entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr, das Stammkapital kann ausschließlich mit Geldanlagen erbracht werden, und die Veräußerung der Anteile kann nur auf zweierlei Weise erfolgen.

Durch Verwendung des S24-Systems können Unterlagen mithilfe:

  • der qualifizierten elektronischen Signatur (Signatur gekauft beim Lieferanten der qualifizierten Zertifikate)
  • der Signatur im Vertrauensprofil (um solche Möglichkeit zu erlangen, muss man sich auf Homepage des Vertrauensprofils (https://pz.gov.pl/pz/index) anmelden).

unterzeichnet werden.

Nur eine angemeldete Person darf sich ins eKRS-System (elektronischer Zugang zum polnischen Landesgerichtsregister) mithilfe des Logins und des Passworts einloggen. Jede eine Gesellschaft eintragende Person muss über ein aktives Konto im System des polnischen Justizministeriums verfügen. Die mit Erlangung des Vertrauensprofils für die Unterzeichnung der Unterlagen und Anträge verbundenen Formalitäten können in polnischen Konsulaten erledigt werden.

Es ist jedoch zu beachten, dass bei der vereinfachten Methode zur Gründung einer Gesellschaft fundierte Kenntnisse der polnischen Sprache und des polnischen Rechts notwendig sein werden. Was jedoch, wenn ein Ausländer der polnischen Sprache nicht mächtig ist und nach einer schnellen und unkomplizierten Methode zur Eintragung einer Gesellschaft in Polen ist?

GmbH-Gründung in Polen durch einen Bevollmächtigten: Der Gesellschaftsvertrag kann durch einen Bevollmächtigten abgeschlossen werden

Um eine Gesellschaft in Polen zu gründen, kann ein Ausländer einen Bevollmächtigten bestellen und ihm dafür eine entsprechende Vollmacht erteilen. Einige Handelsgesellschaftsverträge, wie z. B. der Kommanditgesellschaftsvertrag oder der GmbH-Vertrag, bedürfen einer notariellen Urkunde – somit muss auch die Vollmacht in Form einer notariellen Urkunde erstellt werden. Die Vollmacht kann natürlich von einem ausländischen Notar erteilt werden. Im Fall von Deutschland ist die Vollmacht mit der sog. Apostille zu beglaubigen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Artur Marcinkowski

Beiträge zum Thema