FIRMENGRÜNDUNG IM KRIEGSZUSTAND in der Ukraine. Internationale Steuersparmodelle

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Unmittelbar nach der Invasion der Russischen Föderation (im Folgenden „Russland“) in der Ukraine hat das Justizministerium der Ukraine (im Folgenden „Justizministerium“) den Zugang zu allen staatlichen Registern, einschließlich des einheitlichen staatlichen Registers der juristischen Personen, Personen, gesperrt – das gilt für Unternehmer als auch nichtkommerzielle Organisationen. Dies war eine Notwendigkeit, um die Daten dieser Register zu schützen, die der Angreifer durch Angriffe jeglicher Art oder andere illegale Handlungen vornehmen konnte, wodurch alle Daten in den Registern, einschließlich vertraulicher, gestohlen, manipuliert oder zerstört werden konnten.

Es liegt auf der Hand, dass ein solcher Schritt die Möglichkeit, Registrierungen von juristischen Personen durchzuführen, vollständig lahmlegt. Schließlich war zu Beginn des Krieges unter den Bedingungen massiver Raketenangriffe in der gesamten Ukraine und der Ungewissheit über die Ergebnisse der Aggression die überwiegende Mehrheit der Unternehmen Registrierungsänderungen nicht gewachsen. Solche Aktionen des Justizministeriums verhinderten jedoch sowohl die plündernde Beschlagnahme von Unternehmen durch die Besatzer und Kriminelle als auch den illegalen Ausschluss von Personen, deren Eigentum in Zukunft verstaatlicht werden könnte.

In der zweiten Märzhälfte 2022, als die Angriffe Russlands in den meisten Gebieten nachließen, stabilisierte sich die Kampffront mehr oder weniger,

Heute besteht in der Ukraine die Möglichkeit, die folgenden Registrierungsaktionen für juristische und natürliche Personen durchzuführen:

  • Gründung einer TOV, LLC/GmbH;
  • Gründung von gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Vereinigungen und Änderungen der Informationen über sie, einschließlich der Satzung;
  • Gründung einer Landwirtschaftlichen juristischen Person;
  • Eintragung eines Einzelunternehmers, Auflösung eines Einzelunternehmers, Änderung der Angaben zum Einzelunternehmer. (FOP)
  • Wechsel des Direktors der juristischen Person;
  • Adresswechsel einer juristischen Person;
  • Änderung von Gründungsdokumenten, die nur die Änderung des Sitzes der juristischen Person vorsehen;
  • Änderung der Art der wirtschaftlichen Tätigkeit einer juristischen Person.

Die Durchführung der meisten dieser Registrierungsmaßnahmen ist für die zuständigen Stellen wieder uneingeschränkt möglich. 

Wie bisher werden alle Registrierungsvorgänge gemäß den Anforderungen des Gesetzes der Ukraine „Über die staatliche Registrierung von juristischen Personen, Einzelunternehmern und öffentlichen Vereinigungen“ durchgeführt. 

So erfolgt die Beurkundung von Vollmachten für die Vertretungsberechtigung von juristischen Personen, deren Gründern und/oder natürlichen Personen – Unternehmern, sowie Beschlüssen von Gründern/Teilhabern/Teilnehmerversammlungen derzeit durch Notare ohne Inanspruchnahme besonderer Formen notarieller Urkunden. Diese Möglichkeit wurde den Notaren durch den Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine vom 28. Februar 2022 Nr. 164 „Einige Fragen der Notare im Kriegsrecht“ eingeräumt.

Derselbe Beschluss verbot alle notariellen Handlungen auf Antrag russischer Staatsbürger, juristischer Personen, die gemäß russischer Gesetzgebung gegründet und registriert wurden, sowie juristischer Personen, die gemäß ukrainischer Gesetzgebung gegründet und registriert wurden, des letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümers, Mitglieds oder Teilnehmers ( Aktionär) mit einem Anteil am genehmigten Kapital von 10 (zehn) oder mehr Prozent, der ein russischer Staatsbürger oder eine nach russischem Recht gegründete und registrierte juristische Person ist. Daher können keine rechtlichen Schritte gegen juristische Personen unternommen werden, die unter diese Kriterien fallen.

Die Zahlung der Verwaltungsgebühr kann nun nicht nur durch das Original des betreffenden Zahlungsauftrags oder Zahlungsbelegs bestätigt werden, sondern auch durch dessen elektronische Kopie (insbesondere eine eingescannte Kopie).

Es besteht auch die Möglichkeit, bestimmte Registrierungsaktionen (insbesondere die Registrierung vonGmbH/ LLC ) auch elektronisch durchzuführen.

Wir führen sämtliche Änderungen, sowie Neugründungen von Firmen in der gesamten Ukraine durch und beraten Sie in allen wirtschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen, sowie buchhalterischen Fragen. Gerne stellen wir auch Geschäftsführer und Interimsdirektoren. Es würden zusätzlich zu den bestehenden attraktiven Bsteuerungsmodellen im Kriegszustand nochmals weitere Vergünstigungen eingeführt. Sodass sich hier erstklassige und in Europa seines Gleichen suchende Geschäftsmöglichkeiten ergeben. Es wurden hier nochmals die ohnehin niedrigen Pauschalsteuersätze (Flattax) auf bis zu 2% gesenkt, wovon auch mittelständische Geschäftsleute durch unsere Internationalen Stuersparmodelle profitieren können. Gerade jetzt ist das eine hervorragende Möglichkeitt, ohne grosse Investitionen, das zu versteuernde Einkommen in Deutschland zu verringern. Dazu ist kein Wohnortwechsel oder ähnliches erforderlich. Auch eine Anreise in die Ukraine ist nicht erforderlich. Es kann alles mit einer Vollmacht auf uns veranlasst werden.

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Stand 08.01.2024

https://ahrens.kiev.ua/Firmengr%C3%BCndungen-Ukraine-412-de.html




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