Flirtano GmbH: Abofalle statt Probeabo – Hier erhalten Sie Tipps, wie Sie am besten reagieren

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In Deutschland betreibt Flirtano unter anderem die Dating-Portale „Instabang.de“ und „ReifeKontakte.de“, in Österreich „FirstDate.at“, „JustDate.at“ und „Milfs.at“.

Über die Portale von Flirtano haben wir in der Vergangenheit bereits in früheren Rechtstipps berichtet.

Optisch wie inhaltlich erinnern die neuen Portale stark an die bisherigen Dating-Seiten des Betreibers Flirtano und auch diese beinhalten eine Abofalle, in welche der Nutzer gelockt werden soll. Die beiden neuen Dating-Seiten in Deutschland erreicht man unter „Instabang.de“ bzw. „ReifeKontakte.de“, in den österreichischen Markt ist die Flirtano GmbH mit „FirstDate.at“, „JustDate.at“ und „Milfs.at“ eingestiegen.

Nach der Erstregistrierung als männlicher Nutzer erhält man einen „Gutschein“ für eine 14-tägige Schnuppermitgliedschaft. Klickt man auf „Gutschein einlösen“, wird man auf eine Übersichtsseite mit den verschiedenen Premium-Mitgliedschaften und den jeweiligen Kosten weitergeleitet. Das 14 Tage Schnupperangebot zum Lockangebot von 1,00 € ist bereits ausgewählt und in farbiger fettgedruckter Schrift wird betont, dass es sich bei dem 1,00 € um eine Einmalzahlung handelt.

Anschließend wird man zur Eingabe der Kontodaten aufgefordert. Darüber steht noch einmal, dass man sich für eine „gewünschte Laufzeit“ von 14 Tagen und eine „einmalige Zahlung“ in Höhe von 1,00 € entschieden hat. Hat man die Kontodaten bestätigt, wird man zur Bestätigung der AGB aufgefordert. Erst auf dieser Seite wird im Kleingedruckten „ersichtlich“, dass auf das 14-tägige Probeabo automatisch eine sechsmonatige Mitgliedschaft zu einem Preis von 89,90 € monatlich folgt, sollte man nicht bereits nach der ersten Woche gekündigt haben. Somit folgen auf die „einmalige Zahlung“ von 1,00 € häufig deutlich höhere Kosten, denn der Vertag soll eine Laufzeit von mindestens 6 Monaten haben. Zu diesem Zeitpunkt sind dann auch mindestens 539,40 € Nutzungsgebühr angefallen. Diese wird die Flirtano GmbH, wie auch in früheren Fällen, vermutlich durch das Inkassounternehmen enDebito collect & finance GmbH einfordern.

Unter den AGB wird man auch noch dazu aufgefordert, auf sein Widerrufsrecht zu verzichten. Wir sind jedoch der Ansicht, dass weiterhin ein Widerrufsrecht besteht.

Wir empfehlen grundsätzlich keine Zahlung zu leisten

In unseren früheren Rechtstipps haben wir bereits Hinweise gegeben, wie Sie selbst am besten reagieren können. Sollten Sie nähere Informationen oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

Wir sind eine digital arbeitende Kanzlei, somit erhalten Sie von uns keinerlei Post nach Hause, außer auf Ihren ausdrücklichen Wunsch. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen, behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Alexander Hufschmid

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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