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Flugpreise in der EU: Airlines müssen Preise nicht in Euro angeben

  • 2 Minuten Lesezeit
Johannes Schaack anwalt.de-Redaktion
  • Die Airline Germanwings hatte den Preis eines Flugs von London nach Stuttgart nur in britischem Pfund angegeben.
  • Ein Kunde hatte sich darüber beschwert. Er erwartete die Preisangabe in Euro.
  • Die Verbraucherzentrale war der gleichen Meinung. Sie hielt die fehlende Preisangabe in Euro für unlauteren Wettbewerb.
  • Der Europäische Gerichtshof hat jetzt entschieden, dass Flugpreise nicht in einer beliebigen Währung angegeben werden dürfen. 
  • Eine Angabe in Euro ist allerdings keine Pflicht. Germanwings hatte sich daher richtig verhalten.

Beim Preis hört bekanntlich der Spaß auf. Ein Kunde der Discount-Fluggesellschaft Germanwings hatte 2014 einen Flug von London nach Stuttgart gebucht. Er stellte danach fest, dass der Flugpreis auf der Website von Germanwings ausschließlich in britischem Pfund angegeben war. 

Airline hat Flugpreis nicht in Euro angegeben – ein Fall für den Verbraucherschutz?

Eine Spitzfindigkeit, könnte man meinen. Schließlich ist der Euro nicht die einzige Währung in der EU. Doch die Verbraucherschützer waren eine Meinung mit dem Germanwings-Kunden. Sie sahen in der fehlenden Preisangabe in Euro für Flüge innerhalb der EU eine Wettbewerbswidrigkeit. Germanwings wies jede Schuld von sich – andere Unternehmen gingen schließlich genauso vor.

Laut bisherigem EU-Recht muss nur der Endpreis angegeben werden

Das Ergebnis war eine Klage gegen Germanwings vor dem Landgericht Köln. Der Verbraucherschutzverband gewann, doch Germanwings ging in Berufung und hatte Erfolg. Der Argumentation des Flugunternehmens, dass laut EU-Recht bei Flugbuchungen nur der Endpreis angegeben werden muss, hatten die Richter nichts entgegenzusetzen.

Doch der klagende Verbraucherverband gab sich damit nicht zufrieden. Der Bundesgerichtshof musste über den Fall entscheiden und legte ihn vergangenes Jahr dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Die oberste gerichtliche Instanz der EU musste nun festlegen, in welchen Währungen Flugpreise in Online-Flugportalen angegeben werden müssen.

Europäischer Gerichtshof: Airline hatte sich richtig verhalten

In der lange erwarteten Entscheidung gab es nun eine klare Ansage des EuGH. Grund zur Freude hatte der klagende Verbraucherschutzverband jedoch trotzdem nicht. Die Luxemburger Richter kamen nämlich zu dem Entschluss, dass Airlines den Flugpreis mindestens in einer Währung anzeigen müssen, die mit dem gebuchten Flug in Verbindung steht. Zum Beispiel, indem sie die Währung auswählen, die am Start- oder Zielort gesetzliches Zahlungsmittel ist. Eine Pflicht, den Flugpreis zwingend in Euro anzugeben, sahen die Richter jedoch nicht.

Keine Verpflichtung zur Anzeige der Flugpreise in Euro

Im vorliegenden Fall hatte Germanwings somit alles richtig gemacht. Schließlich war der Startort des Flugs London gewesen und die Airline hatte logischerweise das britische Pfund als Währung angegeben. Wer viel internationale Flüge in der EU bucht, wird also auch in Zukunft noch gelegentlich den Währungsrechner seines Vertrauens einsetzen müssen.

(JSC)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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