Foto-Abmahnung der Kanzlei Sievers für Rainer Sturm oder Michael Geiss erhalten? Und nun?

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Und wieder wurden uns mehrere bilderrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Sievers + Kollegen aus Berlin vorgelegt. Es geht wie üblich um den Vorwurf unerlaubter Bildernutzung. Seit Jahren spricht die Kanzlei Sievers + Kollegen im Namen verschiedener Rechteinhaber (üblicherweise Fotografen) Abmahnungen wegen nicht genehmigter Bildernutzungen aus. Aktuell erfolgten die uns vorliegenden Abmahnungen im Namen der Fotografen Rainer Sturm und Michael Geiss.

Abmahnung im Auftrag von Michael Geiss: Produktfotos auf eBay

Bei den im Namen von Michael Geiss ausgesprochenen Abmahnungen geht es um Produktfotos in Angeboten auf der Plattform eBay.  Wer bei eBay etwas verkaufen möchte, greift bei der Bebilderung seiner Angebote nicht selten auf Fotos aus anderen eBay-Auktionen oder anderen Plattformen (z. B. Google)  zurück, oft ohne jede unlautere Absicht. Dabei scheinen Produktfotos von Michael Geis besonders oft gefunden und dann in den Angeboten verwendet zu werden.  Jedenfalls bleiben diese Bildernutzungen oft nicht lange unbemerkt. Es folgen dann solche Abmahnschreiben. Nicht selten sind es gleich mehrere Bilder in den eBay-Angeboten, deren Nutzung in der Abmahnung beanstandet wird.

Abmahnung im Auftrag von Rainer Sturm

Bei der uns vorliegenden Abmahnung im Namen des Fotografen Rainer Sturm sieht es hingegen anders aus. Hier geht es um ein Bildmaterial auf der Website des Abgemahnten. Nicht die eigentliche Bildernutzung wird hier beanstandet, sondern die Tatsache, dass bei der Veröffentlichung des Bildes der Urheber nicht genannt wurde. Auch das kann einen Verstoß gegen Rechte der Urheber bedeuten.

Forderungen: zunächst nur Unterlassung und Auskunft

In den aktuellen Abmahnungen werden üblicherweise noch keine konkreten Zahlungsforderungen erhoben. Gefordert wird zunächst „nur“ die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Auskunft über die Bildernutzung. Ist erstmal eine Unterlassungserklärung dann einmal abgegeben und Auskunft erteilt, folgen dann regelmäßig die Zahlungsforderungen. Diese setzen sich zusammen aus den Abmahnkosten (Anwaltskosten für die Abmahnung) und einem Lizenzschadensersatz.

Wie sollte man auf so ein Schreiben reagieren?

Wir raten davon ab, die von der Kanzlei Sievers & Kollegen erhobenen Ansprüche gleich ohne eine nähere Prüfung durch einen Anwalt zu erfüllen. Gerade bei eBay-Angeboten gestaltet sich die endgültige Löschung des Bildmaterials schwieriger als es auf den ersten Blick scheint. Die Gefahr teurer Vertragsstrafen ist groß. Eine Unterlassungserklärung sollte keinesfalls abgegeben werden, bevor die Löschung nachhaltig und sicher erfolgt ist.

Zudem wäre die Berechtigung der Abmahnung zu überprüfen:

- Handelt es sich bei dem Abmahner auch wirklich um den Urheber bzw. Rechteinhaber an dem jeweiligen Bildmaterial?

- Genügt das Abmahnschreiben den strengen formalen Anforderungen des Gesetzgebers an eine Abmahnung im Urheberrecht?

- Trifft der Vorwurf der unerlaubten Bildernutzung überhaupt zu?

- Werden möglicherweise weitergehende Ansprüche erhoben als sie gerichtlich durchgesetzt werden könnten?

Genauso entschieden raten wir aber auch davon ab, eine solches Abmahnschreiben einfach zu ignorieren.  Nicht selten stellt sich heraus, dass die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt ist.  Lässt man die kurzen Fristen ohne die richtige Reaktion verstreichen, findet man sich schnell bei Gericht. Dies macht die Fälle dann meist deutlich teurer.   

Vorsicht ist aber auch bei den vorbereiteten Unterlassungserklärungen geboten, die solchen Abmahnungen meist beiliegen.  Selbst bei berechtigten Abmahnungen können die Erklärungen oft deutlich zurückhaltender formuliert werden als von den Abmahnern erwünscht. Die übereilte Abgabe einer Unterlassungserklärung birgt nicht selten die Gefahr zusätzlicher Vertragsstrafen.

Wer so eine fotorechtliche Abmahnung erhalten hat, sollte sich zur richtigen Strategie anwaltlich beraten lassen. Hierbei kann das Kostenrisiko der verschiedenen Handlungsoptionen professionell diskutiert werden. So kann eine geeignete Strategie gewählt werden, um den Schaden möglichst gering zu halten.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung wegen einer möglichen Urheberrechtsverletzung erhalten? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medien- und Urheberrechts. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).


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