freedomfxgroup.com – Vorsicht laut Cysec

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Über freedomfxgroup.com sollen Anleger Differenzkontrakte (CFD´s) auf verschiedene Basiswerte, wie Aktien, Indizes, und Kryptowerte handeln sowie Forex-Geschäfte tätigen können.

Auf der Homepage der Plattform wird dargestellt, dass im Gegensatz zu anderen Forex-Brokern FreedomFX EU von einer Gruppe von Händlern gegründet worden sei und sich in kurzer Zeit von seien Wurzeln als Bildungszentrum zu einem großen Forex-Unternehmen entwickelt habe, das weiterhin schnell expandiert.

Auch wird damit geworben, dass man sich auf konstante Unterstützung, hervorragende Handelsbedingungen und einen händlerorientierten Ansatz verlassen könne.

Auch wird beschrieben, dass FreedomFX EU mit seiner langjährigen Erfahrung zu den 100 größten börsennotierten Aktien- und CFD-Brokern der Welt gehören würde und Kunden weltweit habe und man auch von einer der weltweit größten Aufsichtsbehörden in HK und CY reguliert wird.

Insoweit wird also z. B. auch hinsichtlich „CY“ auf eine Regulierung durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde Zyperns verwiesen.

Allerdings Warnung der Cysec

Auf der Webseite freedomfxgroup.com wird zwar angegeben, dass das Unternehmen von der Cysec autorisiert sei.

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde Zyperns, die Cysec, hat aber einen Hinweis veröffentlicht, dass die Webseite freedomfxgroup.com nicht zu einer Gesellschaft gehört, die eine Erlaubnis der Cysec zur Erbringung von Dienstleistungen für die Durchführung von Investmentservices oder Investmentaktivitäten Zyperns hat.

Weitere Umstände zur Vorsicht

Für das Angebot von Differenzkontrakten oder auch ein Forex-Handel in Deutschland müssen die Verantwortlichen der Onlineplattform eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben, die nach unserer Kenntnis aber nicht existiert.

Die Warnung der Cysec und der Umstand, dass die Internetseite über kein rechtlich in Deutschland genügendes Impressum aufweist, aus dem sich etwa auch die verantwortlichen Personen der Betreibergesellschaft ergeben würden, sind Warnsignale für Anleger.

Optionen für Anleger von freedomfxgroup.com

Wenn für das Betreiben von Wertpapierdienstleistungen, z. B. in Form eines Eigenhandels gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG), in Deutschland keine Erlaubnis der BaFin vorliegt, kann sich für einen Anleger eine Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG begründen lassen.

Wenn gegenüber Anlegern auch unwahre Behauptungen aufgestellt werden, wie etwa, dass eine Regulierung durch die Cysec bestehen würde oder auch Risiken falsch dargestellt werden, besteht auch die Möglichkeit von weiteren Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 28.03.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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