Arkis Eguro – Cysec warnt

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Eine weitere Internethandelsplattform, nämlich arkiseguro.com ist in den Blickwinkel einer Aufsichtsbehörde geraten.

Angeboten werden über die Webseite Anlagen in Differenzkontrakten (Contract for Difference – CFD´s), Forex-Geschäfte und ein Handel in Kryptowährungen.

Auf der Homepage wird damit geworben, dass man Zugang zu verschiedensten Finanzmärkten aus aller Welt bietet und di fortschrittliche Handelsplattform einem hilft, Geschäfte schneller, bequemer und sicherer zu machen und man neue Technologien einstellt, um die Kundenbequemlichkeit zu maximieren.

Auch wird darauf hingewiesen, dass man von der Cysec reguliert sei.

Tatsächlich Warnhinweis der Cysec

Auf der Webseite der Arkis Eguro wird zwar angegeben, dass das Unternehmen von der Cysec autorisiert sei.

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde Zyperns, die Cysec, hat aber einen Hinweis veröffentlicht, dass die Webseite der Arkis Eguro nicht zu einer Gesellschaft gehört, die eine Erlaubnis der Cysec zur Erbringung von Dienstleistungen für die Durchführung von Investmentservices oder Investmentaktivitäten Zyperns hat.

Betrug 

Allein schon der Umstand, dass fälschlicherweise eine Regulierung durch die Cysec behauptet wird, spricht dafür, dass Anleger möglicherweise betrügerisch geschädigt werden.

Auch wird auf der Webseite zu einer Betreibergesellschaft Arkis Eguro, zu der keine Rechtsform genannt wird, eine Adresse in Graz, Wien, angegeben. Insoweit müsste auch eine Aufsicht durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde Österreichs (FMA) besteht. Die Betreiber von Arkis Eguro verfügen aber nach unserer Kenntnis auch nicht über eine Erlaubnis der FMA.

Auch ist auf der Webseite kein Impressum vorhanden, aus dem sich die Verantwortlichen der Betreibergesellschaft ergeben würden. Auch dies ist ein Hinweis auf eine betrügerische Plattform.

Möglichkeiten für Anleger von Arkis Eguro

Bei dem Angebot von Differenzkontrakten und Forex-Geschäften an Anleger in Deutschland handelt es sich um einen Eigenhandel gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).

Eine dafür erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben die Betreiber nicht.

Im Fall eines unerlaubten Betreibens von Wertpapierdienstleistungen kann einem Anleger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG zustehen.

Auch andere Ansprüche aus unerlaubter Handlung sind ggf. darstellbar, etwa wenn die Auszahlung von Guthaben verweigert wird bzw. Anleger betrügerisch geschädigt werden.

Wenn Sie Gelder bei Arkis Eguro investiert und Probleme haben, können sich gerne mit Fragen an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Werden Ihnen z. B. hohe Gewinn in kurzer Zeit versprochen. Dies ist im Hinblick auf die hohen Risiken derartiger Geschäfte völlig unseriös.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.

Stand: 01.03.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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