Freie Anwaltswahl - auch bei Rechtsschutzversicherung

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Vielleicht haben Sie es schon einmal erlebt:

Sie wenden sich bei einem rechtlichen Problem zunächst an Ihre Rechtsschutzversicherung, die Ihnen mitteilt, ob das betroffene Rechtsgebiet von dem Schutz des Versicherungsvertrages abgedeckt ist. Ihnen wird dann für die konkrete Rechtsberatung ein Anwalt in der Nähe empfohlen, den Sie allerdings gar nicht kennen und eigentlich hatten Sie sich auch schon eine Kanzlei ausgesucht oder sind in der Vergangenheit schon gut von einem Rechtsanwalt/ einer Rechtsanwältin beraten worden, den/die Sie gerne wieder konsultieren würden. 

Wie verbindlich und für Sie zwingend ist daher die Empfehlung der Rechtsschutzversicherung?

Zur Beantwortung dieser Frage werfen wir direkt einen Blick ins Gesetz:


§ 127 Versicherungsvertragsgesetz:

Freie Anwaltswahl

(1) 1Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, zu seiner Vertretung in Gerichts- und Verwaltungsverfahren den Rechtsanwalt, der seine Interessen wahrnehmen soll, aus dem Kreis der Rechtsanwälte, deren Vergütung der Versicherer nach dem Versicherungsvertrag trägt, frei zu wählen. 2Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer Rechtsschutz für die sonstige Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Anspruch nehmen kann.

 Sie sind also als Mandant frei in Ihrer Entscheidung, wer Sie vertreten soll. Lassen Sie sich also nicht von Ihrer Versicherung beirren, wenn Ihnen gleich jemand an die Hand gegeben wird. Sie dürfen trotzdem frei entscheiden, wer Sie vertreten soll. 

Nähere Einzelheiten zu dem bestehenden Versicherungsschutz sollten Sie im Detail dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag entnehmen. Zum Beispiel kommt es häufig vor, dass Abwesenheitsgelder der Anwälte für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen außerhalb des Amtsgerichtsbezirks des Kanzleisitzes und Fahrtkosten nicht übernommen werden. 

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen auch wir zu Beginn unserer Tätigkeit für Sie eine Anfrage auf Deckungsschutz bei Ihrer Versicherung!

Bei Fragen zu diesem Thema als auch allen weiteren Belangen unseres Tätigkeitsfeldes, insbesondere im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrechts, Strafrecht, Reiserecht, Verkehrsrecht und allgemeinen Vertragsrecht stehen wir gerne zur Verfügung!

Sie finden die Kanzlei Lindwehr in der Münsteraner Straße 2 in 49809 Lingen (Ems)!

Sabrina Lindwehr
Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Tel.: 0591 - 31 96 29 00

Fax: 0591 - 31 96 29 09

E-Mail: info@lindwehr.com

www.lindwehr.com


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