Habe ich einen Anspruch auf Abfindung?

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Im Arbeitsrecht hält sich hartnäckig der Mythos, dass ich als Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses immer einen Anspruch auf Abfindung habe. 

Das ist allerdings nicht richtig. Es gibt mit Ausnahme weniger gesetzlich vorgesehener Tatbestände keinen Anspruch per se auf eine Abfindung.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in folgenden Konstellationen:


⚪️Der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin kündigt aus dringenden betrieblichen Erfordernissen und bietet zugleich eine Abfindungszahlung an, wenn keine Kündigungsschutzklage erhoben wird. Die Abfindung beträgt dann 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr (👉🏻 § 1a KSchG). Dieser Anspruch ist in § 1a Kündigungsschutzgesetz geregelt.


⚪️ Weiter besteht ein Anspruch auf Abfindung als Arbeitnehmer, wenn das Arbeitsverhältnis  durch das Arbeitsgericht durch Urteil aufgelöst und dem Arbeitnehmer / der Arbeitnehmerin dann eine Abfindung zugesprochen wird (👉🏻 § 9 KSchG). Die Voraussetzungen für diesen Anspruch sind jedoch hoch und liegen sehr selten vor! Voraussetzung ist dafür immer, dass ein Kündigungsschutzklageverfahren vor dem Arbeitsgericht geführt wird und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aus objektivem Gesichtspunkt nicht zumutbar ist.


Nur in diesen beiden gesetzlich geregelten Fällen besteht ein Anspruch auf Abfindung!!️

Daneben besteht auch die Möglichkeit, dass sich beide Parteien auf eine Beendigung einigen und eine Abfindung vereinbart wird. Hierzu besteht jedoch kein Anspruch - Vielmehr ist hier Verhandlungsgeschick gefragt.


Ihr habt eine Abmahnung oder Kündigung erhalten? Dann ist unverzüglich eine anwaltliche Beratung geboten. Nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch sozialrechtliche Konsequenzen drohen, zB eine Sperrfrist durch die Arbeitsagentur. 

Es gilt eine Frist von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung zur Erhebung der Kündigungsschutzklage, sonst gilt die Kündigung als rechtswirksam. 

Zögern Sie nicht und lassen Sie sich beraten. 


Sabrina Lindwehr

Rechtsanwältin und Notarin 

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht


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