Freigabe von Sicherheiten ⚠️ Ist die Bank verpflichtet?

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Bei der Aufnahme eines Kredites gehört es zur Normalität, dass Sie als Kreditnehmer eine Sicherheit stellen müssen. Das trifft insbesondere auf Immobilienkredite oder auch Ratenkredite zu, die der Finanzierung eines Autokaufs dienen. 

Manchmal ist die Bank zur Sicherheitenfreigabe verpflichtet, weigert sich jedoch, eine Freigabeerklärung zu erteilen. Dann haben Sie als betroffener Kreditnehmer die Möglichkeit, bei einem Rechtsanwalt Unterstützung zu finden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Existiert eine sogenannte Übersicherung, ist die Bank zur (Teil-)Freigabe der Sicherheiten verpflichtet

  • Wann eine Übersicherung existiert, ist auch von den Beleihungsgrenzen abhängig

  • Meistens ist eine Übersicherung vorhanden, falls der Sicherheitswert im Verhältnis zu den offenen Forderungen über 110 bzw. 150 Prozent beträgt

  • Im Hinblick auf den Freigabeanspruch ist zwischen akzessorischen und nicht akzessorischen Sicherheiten zu unterscheiden

Überversicherung als Grund für Anspruch auf Sicherheitenfreigabe

Eine Übersicherung ist der typische Grund dafür, dass Kreditnehmer von der Bank eine Freigabe der Kreditsicherheiten fordern können. Übersicherung bedeutet, dass der Sicherheitswert größer als die noch offenen Forderungen des Kreditgebers ist. Relevant ist die tatsächliche Übersicherung, die wie folgt berechnet wird: 

Sicherheitswert

- Verwaltungskosten

- Verwertungsrisiko

= Tatsächliche Übersicherung

Haben Sie beispielsweise von Ihrem Kreditinstitut ein Darlehen in Höhe von 250.000 Euro erhalten? Falls die Bank in diesem Fall zum Beispiel eine Grundschuld in Höhe von von 450.000 Euro gefordert hat, wäre das vermutlich eine Übersicherung.

Im Hinblick auf die mögliche Übersicherung muss zwischen einer anfänglichen und nachträglichen Übersicherung differenziert werden. Der Grund für diese Unterscheidung ist, dass Ihre rechtlichen Möglichkeiten unter anderem vom Umfang der Übersicherung abhängig sind. 

Bei einer nachträglichen Übersicherung sind höhere Grenzen als bei einer anfänglichen Versicherung zulässig. Anfängliche Versicherung bedeutet zum Beispiel, dass der Wert der Sicherheiten zum Zeitpunkt des ausgezahlten Immobiliendarlehens oberhalb des Darlehensbetrages lag. 

Nach einem BGH-Urteil sind allerdings 110 Prozent auf Grundlage der Darlehensforderung zulässig, wenn es um die Übersicherung geht. Existiert demgegenüber eine nachträgliche Übersicherung, dürfen die entsprechenden Sicherheiten sogar maximal 150 Prozent der Kreditforderungen ausmachen. Der wesentliche Grund dafür ist, dass eine solche Übersicherung meistens durch schon vorgenommene Tilgungen des Darlehens entsteht.

Wann haben Kreditnehmer einen Anspruch auf die Freigabeerklärung der Bank?

Anspruch auf eine Freigabeerklärung der Bank im Hinblick auf Sicherheiten haben Kreditnehmer immer dann, wenn - nachdem Sie die vorher erläuterten Aspekte berücksichtigt haben – nach wie vor eine Übersicherung vorhanden ist. 

Ferner ist in dem Zusammenhang zwischen sicheren und fraglichen Bewertungen zu differenzieren. Handelt es sich um eine sogenannte sichere Bewertung, ist die Grenze von 110 Prozent gültig. Demgegenüber steht eine fragliche Sicherheitenbewertung, denn dann ist eine Übersicherung bis maximal 150 Prozent zulässig.

Welche Beleihungswerte und -grenzen sind bei Banken üblich?

Grundlage für die zuvor erwähnte sichere oder fragliche Bewertung ist unter anderem, welche Beleihungswerte und Beleihungsgrenzen die Banken üblicherweise ansetzen. Zunächst existieren einige Sicherheiten, die typischerweise entgegengenommen und bewertet werden. Das sind im wesentlichen Immobilien, Bank- und Sparguthaben, Wertpapiere, Lebensversicherungen sowie eine Sicherungsübereignung von Fahrzeugen oder Maschinen. 

In der Regel bewerten Banken diese Kreditsicherheiten unterschiedlich. So sind zum Beispiel Bank- und Sparguthaben sehr sicher und werden meistens mit 100 Prozent bewertet. Wertpapiere hingegen gelten als wesentlich risikoreicher, sodass in dem Fall zum Beispiel nur 60 oder 70 Prozent des aktuellen Marktwertes angesetzt werden. So ergeben sich typische Beleihungswerte, wie zum Beispiel:

  • Spar- und Bankguthaben: 100 %

  • Lebensversicherung: 90 % (auf Grundlage des Rückkaufswertes)

  • Bürgschaften: 80 bis 100 %

  • Immobilien: ca. 80 % (des Verkehrswertes)

  • Wertpapiere: 50 bis 90 % (je nach Art)

  • Sicherungsübereignung: 60 % (des kalkulierten Verkaufserlöses)

Gehen wir für ein Beispiel davon aus, dass die Bank Ihnen einen Immobilienkredit über 220.000 Euro bereitgestellt hat. Im Gegenzug nimmt sie in Ihrem Depot vorhandene Anleihen als Sicherheit entgegen. Diese haben momentan einen Kurswert von 250.000 Euro. 

Auf den ersten Blick würde es sich um eine Übersicherung in Höhe von 80.000 Euro handeln. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn das Kreditinstitut die Anleihen zum Beispiel lediglich mit 80 Prozent des aktuellen Kurswertes bewertet. Dann läge der Sicherungswert nämlich nur bei 200.000 Euro.

Was ist der Unterschied zwischen akzessorischen und nicht akzessorischen Kreditsicherheiten?

Eventuelle Ansprüche auf die Sicherheitenfreigabe der Bank hängen zusätzlich davon ab, ob es sich um eine akzessorische oder nicht akzessorische Sicherheit handelt. Typisch für akzessorische Kreditsicherheiten ist, dass diese an das Bestehen einer Forderung gebunden sind. Ohne die Forderung wäre die Sicherheit nicht zulässig. Typische Beispiele für akzessorische Kreditsicherheiten sind: 

  • Hypothek

  • Pfandrecht

  • Bürgschaft

Demgegenüber darf eine nicht akzessorische Sicherheit auch dann weiter bestehen, wenn es keine Forderung mehr gibt. Vor allem die Grundschuld sowie die Sicherungsübereignung gehören zu den nicht akzessorischen Sicherheiten. Wichtig ist die Differenzierung im Hinblick auf Ihren Anspruch auf Freigabe der Sicherheiten. 

Dieser existiert lediglich, sollte es sich um eine nicht akzessorische Sicherheit handeln. Nur unter dieser Voraussetzung ist nämlich überhaupt eine Übersicherung möglich. Bei akzessorischen Sicherheiten kann es dazu nicht kommen, weil sich der Wert der Sicherheit sukzessive reduziert. Er wird nämlich nach und nach an die aktuelle Forderung angepasst.

Zusammenfassung: Wann haben Sie einen Anspruch auf Sicherheitenfreigabe der Bank?

Lassen Sie uns gegen Ende des Beitrages noch einmal übersichtlich zusammenfassen, unter welchen Voraussetzungen Sie einen Anspruch auf die Sicherheitenfreigabe durch die Bank haben:

  • Anfängliche Übersicherung beträgt über 110 Prozent

  • Nachträgliche Übersicherung macht mehr als 150 Prozent aus (fragliche Bewertung)

  • Die Sicherheit ist nicht akzessorisch

  • Sie haben keinen Sicherheitenaustausch vereinbart 

Auf den Sicherheitenaustausch möchten wir in folgenden Abschnitt kurz eingehen. 

Was ist der Sicherheitenaustausch?

Manchmal kommt es vor, dass der Sicherheitenaustausch alternativ zur Sicherheitenfreigabe mit der Bank vereinbart wird. Mit dem Sicherheitenaustausch ist nichts anderes gemeint, als dass eine bisherige Sicherheit freigegeben und dafür eine neue hereingenommen wird. 

In der Praxis kommt es oft zu einem solchen Sicherheitenaustausch, wenn Wertpapiere wie Aktien verpfändet sind. Möchten Sie als Kreditnehmer diese verkaufen, um beispielsweise einen Gewinn zu realisieren, verpfänden Sie stattdessen beispielsweise andere Wertpapiere oder treten Ihre Lebensversicherung ab.

Einem solchen Sicherheitenaustausch muss der Kreditgeber unbedingt zustimmen. Meistens tun die Banken das unter folgenden Voraussetzungen:

  • Es handelt sich um eine mindestens gleichrangige und gleichwertige Sicherheit

  • Kreditnehmer trägt die Kosten für den Sicherheitenaustausch

  • Bei Immobilien als Kreditsicherheit muss der Beleihungswert identisch sein

Erstgespräch mit CDR-Legal vereinbaren 

Existiert Ihrer Ansicht nach für eine Ihrer Kreditsicherheiten eine Übersicherung und weigert sich die Bank, eine Freigabe zu erteilen? Dann sollten Sie sich vertrauensvoll an die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei CDR-Legal wenden. Die Kanzlei kennt sich unter anderem in der Problematik der nicht stattfindenden Freigabeerklärung für Sicherheiten aus. 

In einem telefonischen und für Sie kostenfreien Erstgespräch können Sie zunächst Ihr Anliegen schildern. Oft können die Anwälte von CDR-Legal dann bereits beurteilen, ob eine Übersicherung als Grundlage für eine mögliche Freigabeverpflichtung durch die Bank existiert. Dabei hilft Ihnen die Kanzlei gerne, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

Foto(s): 603741437 © Daenin, https://stock.adobe.com/

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