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Freispruch für HSV Fan wegen ACAB Plakat

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Mit Urteil vom 08.10.2016 hat das Amtsgericht Hamburg-Altona einen angeklagten Fan des Hamburger SV vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen.

Im vorliegenden Fall hatte der Angeklagte beim Spiel zwischen dem Hamburger SV und Bayern München im Mai 2014 ein Plakat mit der Aufschrift „ACAB“ hochgehalten. Im Zuge dessen kam es zu einem Polizeieinsatz, obwohl sich das Plakat nicht gegen bestimmte Polizisten richtete und deshalb letztlich nicht bestraft wurde. Die Beamten betraten den Fanblock im Stadion, um das Plakat in ihre Gewalt zu bekommen und setzten dabei massiv Pfefferspray im Block ein, was zu Verletzten führte.

Gegen den Angeklagten wurde zunächst ein Strafbefehl in Höhe von 1000 Euro erlassen. Gegen diesen legte er durch seine Anwältin Einspruch ein. In der Hauptverhandlung wurde er schließlich freigesprochen.

Dabei folgte das Gericht der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Kollektivbeleidigung „ACAB“ nicht ohne weiteres strafbar ist. Das Verfassungsgericht hatte im Juni dieses Jahres ein Grundsatzurteil dazu gefällt.

Anzumerken ist hierbei jedoch, dass es sich wiederrum nur um eine Einzelfallentscheidung handelt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass beim Hinzutreten von anderen Umständen eine Individualisierung gegenüber Polizeibeamten eintritt und daher eine strafbare Beleidigung nach § 185 StGB gegeben ist.

Auf die Frage, inwieweit ein solches Plakat als Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit) zu werten ist, ist das Gericht nicht eingegangen.


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