Freiwilliger, anwaltlicher Notdienst

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Wann kontaktiere ich einen Anwalt im Notfall?

Viele Strafverteidiger bieten freiwillig einen anwaltlichen Notdienst an. Das bedeutet, dass sie unter einer Notdienstnummer 24/7 zu erreichen sind. Anwälte können so einen Notdienst ganz nach belieben gestalten. In der Regel findet man direkt Angaben hierzu auf der jeweiligen Homepage des Anwalts oder es wurde bei bestehendem Mandat zuvor abgesprochen. Doch wann kann ich so eine Leistung in Anspruch nehmen? 


Grundsätzlich gilt

Wenn nichts anderes besprochen wurde, sollten nur unaufschiebbare Gründe einen Kontakt nach den Geschäftszeiten rechtfertigen. Das bedeutet, dass wenn die Angelegenheit nicht direkt besprochen wird, Konsequenzen drohen. Es muss also dringend sein.

Im Regelfall ist es dabei erstmal unerheblich, ob eine Mandat bereits im Vorfeld bestand. Sollte ein Verteidiger keine neuen Mandanten annehmen, wird er Ihnen dies sodann mitteilen.


Notdienst für Beschuldigte

Bei Beschuldigten sind Notdienst-Situationen regelmäßig die Folgenden:

1. Durchsuchung der Wohnung/des Hauses

2. Verhaftung/Festnahme

3. Anderer kritischer Behördenkontakt


Um die Verteidigung zu sichern und keine (falschen) Angaben zu machen, ist akute Rechtsberatung und Betreuung in diesen Situationen essenziell. Zum Schutz Ihrer Rechte braucht es hier die richtigen Lösungen zur richtigen Zeit. Strafverteidiger haben in der Regel auch genau diese Konstellationen auf Ihren Websites als Notdienstgründe vermerkt.


Notdienst für Opfer

Wenn Sie akut Opfer einer Straftat geworden sind und Ihnen neben zahlreichen anderen Ängsten auch der rechtliche Aspekt der Tat Furcht bereitet, dann können Sie auch hier Opferanwälte kontaktieren. Da es deutlich weniger Opferanwälte als Strafverteidiger gibt, ist hier eine Notfallnummer sicherlich schwieriger zu finden. Auch hier ist ein Blick auf die Website zu empfehlen. Wenn Sie unsicher sind, ist auch der Rückgriff auf eine Opferschutzorganisation sinnvoll. Diese kann weitervermitteln. Ansonsten können Sie auch Rechtsanwältin Hannah Funke als Opferanwältin kontaktieren. Sie werden beraten zum nächsten Vorgehen, Beweissicherung und Schutz Ihrer Rechte.


Fristen und Termine

In Verfahren mit Fristen oder Terminen ist es immer ratsam, sich frühzeitig beraten zu lassen. Damit erforderliche Schritte bis dato ordnungsgemäß durchgeführt werden können.

Anwaltlicher Beistand auf den "letzten Drücker" ist in aller Regel vermeidbar und ärgerlich für alle Beteiligten. Es führt zu vermeidbaren Notfällen und vermeidbare Notfälle sind dumme Notfälle. 


Benötigen Sie eine Anwältin, die Sie in Ihrer Strafsache betreut?

Rechtsanwältin Hannah Funke

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf:

Während der Geschäftszeiten telefonisch unter 0231 - 952 5041 oder jederzeit per Mail unter info@funke-strafrecht.de

Besuchen Sie uns unter:

www.funke-strafrecht.de


Notdienst von Rechtsanwältin Hannah Funke:


Unsere Notdienstnummer ist ausschließlich für den Fall einer Festnahme oder Durchsuchung im Raum Dortmund/Bochum/Essen/Castrop/Hagen erstellt: 0152 - 0926 1874

Bitte haben Sie Verständnis, dass bei Anliegen oder Notfällen, die nicht den Vorwurf einer Straftat zum Gegenstand haben, keine Auskunft erteilt wird. Dies ist ausdrücklich nicht von unserem Notdienst umfasst.

Bei aufschiebbaren Anliegen sind wir gerne zu den Geschäftszeiten für Sie da.

Die Annahme eines Notdienstmandates ist für die Rechtsanwältin freiwillig. Eine zeitliche Verfügbarkeit kann aus der Natur der Sache heraus schon nicht garantiert werden. 

Foto(s): Hannah Funke

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