Anstehender Gerichtstermin als Opfer von Sexualdelikten- was nun, was tun?

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Wenn man als Opfer oder Geschädigte in ein Strafverfahren involviert wurde, ist das eine sehr belastende Situation. Eine häufige Konstellation ist das Strafverfahren bei Sexualdelikten wie Vergewaltigung.


Was bisher geschah...

Im Ermittlungsverfahren wurde zunächst eine Strafanzeige gestellt und hierzu wurde man mindestens einmal als Opferzeuge vernommen. Gelegentlich nimmt man an der Begutachtung durch einen Sachverständigen teil. Wurde der Vorwurf unmittelbar nach der Tat angezeigt, wird man untersucht, um die Spuren zu sichern.

Dies sind alles Sie betreffenden Maßnahmen, die zur Erforschung der Wahrheit erforderlich sein können – also um Beweise für oder gegen den Vorwurf zu sammeln. Entsprechend belastend sind diese Maßnahmen, entsprechend belastend ist die Wartezeit dazwischen.

Und nun kommt die Ladung für den Gerichtstermin.


Was bedeutet die Ladung für den Gerichtstermin nun für Sie? Was kommt im Gerichtsverfahren auf Sie zu?

Zunächst einmal bedeutet das, dass die Staatsanwaltschaft nach Zusammentragen aller Beweise eine Verurteilung des Beschuldigten für wahrscheinlicher hält als einen Freispruch. Denn es wurde Anklage erhoben und die Sache vor Gericht gebracht.

Es bedeutet auch, dass Sie als Zeuge aussagen müssen. Denn in vielen Fällen liegt eine Aussage-gegen-Aussage-Situation vor und Ihre Aussage ist der größte Belastungsbeweis des Vorwurfs. Entscheidet sich die Strafverteidigung, streitig zu verhandeln – also ohne Geständnis des Beschuldigten – muss im Gerichtsverfahren der Vorwurf samt Ihrer Aussage nochmal offiziell und i.d.R. öffentlich überprüft werden. Und das bedeutet für Sie, dass Sie nun Zeuge in einem Gerichtsverfahren sind. Denn als Opfer in einem Strafverfahren ist man allen voran Zeuge und muss höchstpersönlich die Aussage ableisten. Wahrheitsgemäß. Sonst machen Sie sich strafbar. Deswegen ist es auch richtig, dass auf Ihrer Vorladung steht, dass Sie als Zeuge geladen werden. Die Zeugenvernehmung kann dabei nicht abgesagt werden (wenn Sie gute Gründe haben, kann eine Verlegung des Termins beantragt werden). Auch kann die Vernehmung nicht von einem Opferanwalt "übernommen" werden. Sie müssen aussagen.


Wie läuft das ab?

Sie erscheinen zum geladenen Zeitpunkt vor Gericht und finden sich vor dem Verhandlungssaal (steht auf der Ladung genau drauf) ein, bis Sie namentlich aufgerufen werden oder bis „alle Beteiligten in der Strafsache gegen XY“ (oder ähnliches) reingerufen werden. Manchmal kommt es zu Wartezeiten - das ist nicht ungewöhnlich.

Bei Sexualdelikten ist es im Regelfall so, dass diese vor dem Schöffengericht oder Landgericht verhandelt werden – es gibt also mehrere Richter/Richterinnen/Schöffen, die vorne erhöht sitzen. Auf der einen Seite sitzt der Staatsanwalt und auf der Gegenseite der Beschuldigte mit Strafverteidiger. Sie nehmen als Zeuge in der Mitte Platz mit Blick auf die Richter und machen im Prinzip einfach das, was Ihnen gesagt wird. Sie werden belehrt, dass Sie wahrheitsgemäß und vollständig aussagen müssen und werden auf Aussageverweigerungsrechte und Zeugnisverweigerungsrechte hingewiesen. Sie werden dann zu Ihren Personalien befragt und dann zur Sache – also dem Vorwurf – selbst. Letzteres kann je nachdem einige Zeit in Anspruch nehmen. Im schlimmsten Fall mehrere Stunden. Sie werden im Regelfall gebeten, erstmal frei über den Vorwurf zu sprechen, also was aus Ihrer Sicht passiert ist. Sollten sich hierbei währenddessen oder im Anschluss daran Fragen ergeben, werden Ihnen diese gestellt. Zunächst befragt Sie das Gericht, danach die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung.

Unzulässige Fragen müssen Sie nicht beantworten – der Spielraum bis zu einer unzulässigen Frage kann je nach Verteidigungsstrategie jedoch recht groß sein. Das Gericht soll kontrollieren, wann eine Frage unzulässig ist. Die Befragungen sind oftmals sehr belastend, da es um Detailfragen zum Vorwurf geht und dieser Vorwurf die Opfer nicht selten sehr belastet. Was soll der Beschuldigte wie wann gemacht haben? Was genau genau genau? Und hierbei werden Ihre Aussagen hin auf Glaubhaftigkeit überprüft. Alle Beteiligten schauen, wie Sie Ihr Aussageverhalten und die Informationen werten. Enthalten die Aussagen Widersprüche? Sind sie im Kerngeschehen konstant geblieben? Sind die Verhaltensabläufe plausibel? Und vieles mehr. Auch wird überprüft, ob Sie sich im Zeitraum nach der Tat bis zum jetzigen Zeitpunkt zum Aussageinhalt unbewusst beeinflusst haben lassen oder möglicherweise sogar absichtlich lügen. Dies ist vor dem Hintergrund, dass Ihre Aussage ggf. eine harte Freiheitsstrafe für den Beschuldigten zur Folge hat, natürlich eine schwere Aufgabe für das Gericht und muss entsprechend gründlich und damit auch langwierig ablaufen.

Am Ende der Vernehmung werden Sie entlassen und bekommen durch den Richter/Richterin einen Zettel, mit dem Sie Ihre Auslagen geltend machen können. Sie können hiermit also Fahrtkosten oder Verdienstausfall geltend machen – bei der Anweisungsstelle im Gericht oder postalisch. Da Sie oft sehr emotional sind nach so einer Aussage, ist es nicht schlimm, den Zettel einfach mit heim zu nehmen und erstmal alles sacken zu lassen. 

Je nach Gemütszustand ist es empfehlenswert, sich emotionalen Beistand mitzunehmen. Diese Person darf während der Gerichtsverhandlung auf den Stühlen „im Publikum“ Platz nehmen, sitzt also hinter Ihnen. Das ist jedenfalls dann erlaubt, wenn die Verhandlung öffentlich ist. Ob dies der Fall ist, steht neben der Tür am Verhandlungssaal. Diese Person kann Sie im Anschluss daran auch nach Hause fahren. Sie können sich nach der Vernehmung bei einer öffentlichen Verhandlung auch "ins Publikum" setzen und die restliche Gerichtsverhandlung verfolgen, so auch das Urteil, sofern es am selben Tag gesprochen wird. Entscheiden Sie dies je nach Befinden.


Was können Sie nun im Vorfeld tun?

Wenn Sie sich anhören, was auf Sie zukommt, kann es sein, dass man sich schnell überfordert fühlt. Viele Erinnerungen und Gefühle, die man während des Ermittlungsverfahrens immer wieder in den Hintergrund geschoben hat, kommen jetzt ggf. zum Vorschein. Angst, Scham, der Körper sucht sich aus einer Vielzahl von Reaktionen manchmal die merkwürdigste aus. Manche Menschen verfallen in hysterisches Lachen, manche in Schock. Der Körper sucht sich eigene, individuelle Wege zum Stressabbau.

Wichtig ist, sich vor Augen zu halten, was die Ausgangslage ist: Die Staatsanwaltschaft hat den Vorwurf als derart erhärtet betrachtet, dass er zu Gericht kam. Dass er angeklagt wurde. 


Daher konzentrieren Sie sich auf Ihre Hauptaufgabe:

Das zu schildern, was Sie erlebt und im Vorfeld bereits geschildert haben - dabei so authentisch wie möglich zu sein.  Versuchen Sie, bei der Sache zu sein und nicht die Nerven zu verlieren. Auch wenn die Situation unangenehm werden kann, haben Sie es danach hinter sich und ggf. dazu beigetragen, dass ein gerechtes Urteil ergeht. Und vielleicht auch Schlimmeres verhindert wird.


Alleine oder mit Opferanwalt?

Wie Sie nun gelesen haben, sitzt auf der Verteidigungsseite der Beschuldigte mit Anwalt, dann gibt es aus der Justiz die Richter und der Staatsanwalt. 

Sollten Sie das Gefühl haben, Sie möchten als Opfer auch einen persönlichen rechtlichen Beistand (ähnlich wie der Verteidiger für den Beschuldigten) dabeihaben, so können Sie sich einen Opferanwalt (Fachausdruck: Nebenklagevertreter) suchen. Diese Person wäre Ihr Interessenvertreter. Hierdurch erhalten Sie quasi die Möglichkeit selbst oder durch Ihren Anwalt auf das Verfahren aktiv einzuwirken (Fachausdruck: Nebenklage). Sie schließen sich mit Ihrem Opferanwalt salopp gesagt der Staatsanwaltschaft und dem angeklagten Vorwurf an und arbeiten aktiv daran, dass es zu einer gerechten Verurteilung kommt. Diese aktive Rolle können Sie sowohl mit dem Anwalt gemeinsam übernehmen als auch dem Anwalt die Arbeit überlassen und sich abseits der Vernehmung "rausziehen". Wie Sie möchten.

Wenn Sie bereits zu einem Gerichtstermin geladen wurden, sollte die Beauftragung eines Nebenklagevertreters jetzt so schnell wie möglich passieren. 


Achtung: War der Täter bei Tatbegehung unter 18 Jahre alt, ist es nur in Ausnahmefällen möglich, sich einen aktiven Opferanwalt/Nebenklagevertreter dazu holen zu dürfen, § 80 Abs.3 JGG. Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten anwaltlich beraten.


Vorteile bei der Hinzuziehung von Opferanwälten/Nebenklagevertretern

  • Sie dürfen während Ihrer Vernehmung aber auch außerhalb dessen am gesamten Gerichtsverfahren teilnehmen.
  • Sie beraten Sie konkret zu Ihrem Verfahren, Ihren Rechten und Pflichten.
  • Sie helfen Ihnen, schützende Zeugenrechte durchzusetzen.
  • Sie dürfen alle Zeugen sowie den Beschuldigten (sofern er Angaben machen will) vernehmen – auch Sie. Hierdurch hat man die Möglichkeit, mögliche Missverständnisse zu beheben oder Standpunkte zu untermauern. Auch können so Widersprüche oder Unklarheiten bei der Gegenseite herausgearbeitet werden.
  • Sie können Erklärungen zu Beweismitteln abgeben und Stellung nehmen zu Rechtsfragen und Wertungsfragen und dabei Ihre Standpunkte juristisch vertreten.
  • Sie können Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und damit Hintergrundinfos erhalten, die für anwaltlichen Vernehmungen und Stellungnahmen wichtig sein könnten. Zwar können auch Sie selbst über den Opferanwalt Akteneinsicht erhalten, dies ist für die Glaubhaftigkeit Ihrer Aussage regelmäßig jedoch nicht empfehlenswert. Es reicht regelmäßig aus, wenn der Opferanwalt alles weiß, was zugrunde liegt und entsprechend für Sie arbeiten kann. 
  • Sie können zudem Schmerzensgeldansprüche im Strafverfahren geltend machen und beim Angebot von Wiedergutmachungszahlungen diese verhandeln. 
  • Sie haben ein Auge auf potentiell unzulässige Vernehmungsfragen und rügen diese im Zweifel. 
  • Und letztlich plädieren Opferanwälte für Sie und Ihre Interessen – egal wie sich das Verfahren entwickelt. 


Achtung: Ein Opferanwalt kann Ihnen nicht die Vernehmung abnehmen. Sie müssen persönlich und selbst aussagen. 


Was kosten Opferanwälte?

Beim Vorwurf härterer Sexualdelikte (wie z.B. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder Kindesmissbrauch), steht Ihnen ein kostenfreier Opferanwalt zu. Dieser wird vom Staat bezahlt. Ob eine solche Konstellation vorliegt, richtet sich nach dem konkreten Vorwurf. Welcher Vorwurf Gegenstand des Verfahren ist, steht auf Ihrer Ladung. Viele Anwälte schließen hierbei eine kleinere Zusatzvereinbarung mit ihren Mandanten ab, da die Kosten, die vom Staat übernommen werden, sehr gering sind und oftmals den Aufwand nicht abdecken, den ein Anwalt mit einem solchen Mandat hat. Sprechen Sie hierzu offen mit dem gewünschten Anwalt. Letztlich müssen beide Seiten zufrieden sein mit dem Vorgehen.

Es gibt auch die Möglichkeit, dass die Rechtschutzversicherung aufkommt, sofern dies vom Versicherungsvertrag abgedeckt ist. Hierzu sollten Sie im Vorfeld eine schriftliche Deckungszusage einholen, also die Rechtsschutzversicherung um schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme für ein strafrechtliches Nebenklageverfahren bitten. Die Versicherung übernimmt die Kosten in gesetzlicher Höhe.

Bei „geringeren“ Vorwürfen, kann die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe in Betracht kommen.

In allen anderen Fällen, müssen Sie für sich überlegen, ob Sie einen tatsächlichen Anwaltsvertrag abschließen möchten. Sie zahlen also dann Ihren Opferanwalt selbst. Sollte der Beschuldigte verurteilt werden, trägt er Ihre Anwaltskosten (in gesetzlicher Höhe). Sie müssen jedoch in Vorkasse gehen und sind in diesen Fällen auf die Liquidität des Verurteilten angewiesen, wenn Sie sich die Kosten beim Verurteilten wiederholen.


Das waren echt viele Informationen - was nun?

Wenn Sie sich in der Situation wieder gefunden haben, die ich bislang beschrieben habe und vor einer Gerichtsladung sitzen, überlegen Sie, ob es für Sie in Betracht kommt, mit einem Anwalt zusammen zu arbeiten. 

Sollten Sie sich für die Hinzuziehung eines Opferanwaltes entscheiden, bringen Sie in Erfahrung, mit wem Sie hier zusammenarbeiten möchten. Googlen Sie beispielsweise und schauen, mit wem Sie sich wohlfühlen würden. Fragen Sie die Person an, z.B. telefonisch oder per Mail.

Es ist keine Schande, sich gegen die Zusammenarbeit mit einem Anwalt zu entscheiden. Wichtig ist nur, dass Sie wissen, dass die Möglichkeit besteht und sich dann selbstbestimmt dafür oder dagegen entscheiden können.

Denken Sie zudem daran, dass der Gerichtstermin organisatorisch für Sie eingebunden werden muss. Nehmen Sie sich zum Beispiel Urlaub oder sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Kümmern Sie sich um moralischen Beistand und Transportwege für den Terminstag. Bewahren Sie die Ladung gut auf, machen Sie ggf. ein Foto davon. 


Atmen Sie tief durch. Es ist bald überstanden.


Benötigen Sie eine Anwältin, die Sie in Ihrer Strafsache betreut? Benötigen Sie eine Opferanwältin (Nebenklagevertreterin) wie oben beschrieben?

Rechtsanwältin Hannah Funke - Anwalt für Sexualdelikte

Wir arbeiten schwerpunktmäßig im Sexualstrafrecht. Lernen Sie uns kennen.

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Telefonisch unter 0231 - 952 5041 oder per Mail unter info@funke-strafrecht.de

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Sind Sie zusätzlich möglicherweise introvertierter oder schüchtern? Haben Sie mit social anxiety zu kämpfen? Dann kann die Kommunikation mit einem Anwalt eine besondere Herausforderung darstellen. Wir sehen Ihre Bedürfnisse und bieten auf Anfrage einen rein schriftlichen Austausch an. Sprechen Sie uns gerne hierauf an.

Foto(s): Hannah Funke

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