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Frida Kahlo Company lässt weiter Abmahnungen aussprechen

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Die Frida Kahlo Corporation, Inhaberin der Marke "FRIDA KAHLO", lässt über ihre Rechtsanwälte Zierhut IP aktuell weiterhin markenrechtliche Abmahnungen aussprechen. Unsere Kanzlei verteidigt aktuell wieder einen Abgemahnten.

Unserem Mandanten wird in der neuesten Abmahnung vorgeworfen, die Markenrechte der Frida Kahlo Corp. verletzt zu haben. Diese ist Inhaberin der Marke "FRIDA KAHLO", das beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) eingetragen ist. Ebenfalls geschützt ist die Marke "FRIDA". Der Vorwurf der Abmahnung lautet, dass unser Mandant über die Plattform Spreadshirt Hoodies für Frauen zum Kauf angeboten haben soll, die mit der Marke Frieda versehen sein sollen. Bei den Hoodyshandle es sich allerdings nicht um original Ware, die von der Frida Carlo Kooperation selbst in den Verkehr gebracht wurde. Vielmehr stellten die Hoodies nicht originale Bekleidungsstücke da.

Der Vorwurf der Abmahnung lautet, dass unser Mandant über die Plattform Spreadshirt Hoodies für Frauen zum Kauf angeboten haben soll, die mit der Marke FRIDA versehen sein sollen. Bei den Hoodys handele es sich allerdings nicht um originale Ware, die von der Frida Kahlo Corp. selbst in den Verkehr gebracht wurde. Vielmehr stellten die Hoodies nicht originale Bekleidungsstücke dar. Dies stelle eine Markenrechtsverletzung dar. Die Frida Kahlo Corp. verteidige ihre "Rechte stetig und gegen jede Form der Verletzung". 

Forderungen:

Infolge der angeblichen Markenrechtsverletzung soll unser Mandant eine strafbewerte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben. Der Abmahnung ist bereits ein vorformuliertes Muster einer solchen Erklärung beigefügt. Außerdem wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht. Unser Mandant soll unter anderem Auskunft erteilen über den erzielten Umsatz und Erlös sowie gewerbliche Abnehmer.

Des Weiteren wird ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht, wobei der konkrete Betrag noch nicht beziffert wird. Unserer Erfahrung nach dient ein Auskunftsersuchen im Regelfall dazu, in einem weiteren Folgeschreiben einen konkreten Schadensersatzbetrag zu berechnen und sodann zu beziffern. Zuletzt wird ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Nach Aufzählung der angeblich bestehenden Ansprüche wird ein Angebot zur gütlichen Einigung gemacht: Gegen Zahlung von 2.616,90 € sei man bereit, auf die anderen Ansprüche (mit Ausnahme des Unterlassungsanspruchs) zu verzichten. Dies stelle ein "einmaliges Entgegenkommen" dar. 

Unsere Einschätzung zu der Abmahnung:

Wir haben in unserer auf dem Gebiet des Markenrechts hoch spezialisierten Fachanwaltskanzlei bereits zahlreiche Abmahnungen der Frida Kahlo Corporation vorgelegt bekommen und bearbeitet. Es geht regelmäßig um eine angebliche Markenrechtsverletzung. Ob diese im Einzelfall tatsächlich vorgelegen hat, kann pauschal nicht gesagt werden. Vielmehr sollte jede Abmahnung in ihrem Einzelfall auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Dazu sind alle relevanten Sachverhaltsumstände zu berücksichtigen.

Die geltend gemachten Ansprüche bestehen allenfalls dann, wenn tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorgelegen hat. Eine solche scheidet jedoch bereits dann aus, wenn kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorgelegen hat. Ob dies der Fall ist und welche Verteidigungsoptionen in Ihrem speziellen Einzelfall zielführend sind, bedarf der fachanwaltlichen Überprüfung. Unsere Kanzlei bietet Abgemahnten aus diesem Grund eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Senden Sie uns dazu Ihre Abmahnung einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zu und wir überprüfen Ihre Abmahnung kurz. In einer ersten Einschätzung nennen wir Ihnen gerne neben möglichen Verteidigungsansatzpunkten auch einen fairen und transparenten Pauschalpreis, zu dem wir Ihr Mandat gerne übernehmen. Unsere Kanzlei ist im gesamten Bundesgebiet aktiv.


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