Frida Kahlo Corporation- Abmahnung? Einstweilige Verfügung erhalten?

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 Abmahnung/Einstweilige Verfügung der Frida Kahlo Corporation

 Haben Sie eine Abmahnung/ einstweilige Verfügung der Frida Kahlo Corporation erhalten?

In meinem Beitrag vom 09.10.2020 berichtete ich bereits über mehrere Anfragen von Mandanten, die eine im Namen der Frida Kahlo Corporation von der Kanzlei Zierhut IP in München verfasste Abmahnung erhalten haben. 

Kurze Zusammenfassung:

In diesem Schreiben werden Onlinehändler aufgefordert, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr unter anderem Textilien und Accessoires  unter dem Zeichen FRIDA KAHLO anzukündigen, anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen.

 Weiterhin fordert die Kanzlei die Erstattung von rund 3.000,00 € Anwaltskosten, sofern dieser Betrag nebst Abgabe der (bereits vorgeschlagenen, vorformulierten und viel zu weit gefassten!) Unterlassungserklärung binnen einer bestimmten Frist bei ihr einginge. Damit solle dann die Angelegenheit insgesamt als erledigt angesehen werden.

Gleichzeitig „droht“ die Kanzlei mit der Geltendmachung höherer Gebühren, nämlich über 3.000,00 € nebst den Kosten eines nachfolgenden einstweiligen Verfügungsverfahrens , sollte der Abgemahnte nicht innerhalb der genannten Frist das „Angebot“ zu Einigung annehmen und den entsprechenden Betrag überweisen.

 Was tun?:

Auf gar keinen Fall sollte man eine solche Abmahnung nicht ernst nehmen, denn im Falle einer Nichtreaktion droht ein kostspieliges Eilverfahren, welches die geforderten 3.300,00 € bei weitem überschreitet. Uns liegt derzeit eine einstweilige Verfügung vor, die gegen einen Onlinehändler wegen (angeblicher) Markenrechtsverletzung der geschützten Marke „Frida Kahlo“ erlassen wurde. 

Aus hiesiger Sicht scheint es sich hierbei um eine regelrechte „Abmahnwelle“ zu handeln, zumindest lässt diesen Eindruck eine einfache Google Recherche entstehen. 

Auffällig ist, dass in dem Unterlassungserklärungsvorschlag stets das Landgericht Stuttgart genannt wird, welches scheinbar für sämtliche Rechtsfragen in diesem Kontext zuständig sein soll.

Dieses Gericht gilt als ausgesprochen „Markeninhaberfreundlich“, sodass unter Markenrechtlern ein Schelm wäre, der Böses dabei denke...

 Liegt überhaupt eine Markenrechtsverletzung vor?

Schon dies ist fraglich bei den uns vorliegenden Abmahnungen. In einer Vielzahl von Fällen könnte es nämlich sein, dass die Angabe der streitgegenständlichen Marke „Frida Kahlo“ gar nicht im Sinne einer markenmäßigen (und damit allein relevanten ) Nutzung verwendet wurde. Eine Markenrechtsverletzung könnte somit ausgeschlossen werden.

 Ist der Streitwert nicht viel zu hoch?

Aus hiesiger Sicht erscheint ein Streitwert von 250.000,00 € als deutlich überhöht und damit auch die geforderten Gebühren. 

Der Streitwert bei markenrechtlichen Streitigkeiten bemisst sich aus vielen verschiedenen Faktoren, unter anderem dem Angriffsfaktor und der Bekanntheit der Marke. 

Aus hiesiger Sicht ergeben Internetrecherchen keine auch nur ansatzweise Bekanntheit der Marke „Frida Kahlo“ bzw. „ Frida“. 

Auch hier erscheint im Falle eines gerichtlichen Verfahrens eine Herabsetzung des Streitwertes als dringend angezeigt. 

 Fazit:

Wir helfen Ihnen gerne in diesem konkreten Rechtsfall, stets kostentransparent und im Sinne einer Minimierung des Prozesskostenrisikos.

 

 

 

 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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