Fristlose Kündigung wegen Schwarzarbeit! Trick des Arbeitgebers
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Meldet sich ein Arbeitnehmer krank und geht in dieser Zeit einer Schwarzarbeit nach, so kann er fristlos gekündigt werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main. Ein Schweißer hatte sich, nachdem er eine betriebsbedingte Kündigung erhalten hatte, aber noch arbeiten musste, krank gemeldet. Der Chef wurde skeptisch und beauftragte ein Detektivbüro, welches dem Schweißer Innenausbauarbeiten in Schwarzarbeit anbot. Der Schweißer sagte zu und gab damit die Grundlage für eine zweite, jetzt fristlose Kündigung. Das Landgericht gab im anschließenden Kündigungsschutzverfahren dem Arbeitgeber Recht, weil das Vertrauensverhältnis zerstört sei.
Az. 6 Sa 1593/08
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