Frommer Legal Abmahnung für Warner Bros. Entertainment Inc. wegen des Films „Barbie“

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Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal, bekannt für massenhafte Abmahnungen in Filesharing-Fällen, spricht auch im Jahr 2023 Abmahnungen für die Warner Bros Entertainment Inc. wegen unerlaubten Filesharings aus. Unter anderem geht es um den Film Barbie, der in einem Filesharing-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll. Auch hier sollte man nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Stattdessen sollte man sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

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Warum spricht Frommer Legal Abmahnungen aus?

Frommer Legal behauptet, dass über einen Internetanschluss der Film Barbie in einer Tauschbörse angeboten worden sein soll. Frommer Legal ermittelte die IP-Adresse dieses Anschlusses und bekam vom Landgericht die Erlaubnis, den Internet-Provider nach dem Namen und der Adresse der Person zu fragen, die diese IP-Adresse zum ermittelten Zeitpunkt hatte.

Worum geht es im Film Barbie?

Der Film Barbie ist eine Komödie aus dem Jahr 2023, die auf der berühmten Spielzeugpuppe basiert. Die Hauptrolle spielt Margot Robbie als Barbie, die aus dem Barbieland in die reale Welt reist, um sich selbst zu finden. Dabei trifft sie auf verschiedene andere Barbies und Kens, die unterschiedliche Berufe und Persönlichkeiten haben. Ryan Gosling spielt ihren Begleiter Ken, der mit seinem Status als “nur Ken” unzufrieden ist und versucht, ein Patriarchat in Barbieland aufzubauen. Der Film ist eine Satire auf die Klischees und Stereotypen, die mit Barbie verbunden sind, und eine Hommage an die Vielfalt und Individualität der Frauen. 

Was verlangt Frommer Legal in der Barbie Abmahnung?

Frommer Legal  verlang in der Abmahnung wegen des Films Barbie. Frommer Legal forderte den Anschlussinhaber auf, es zu unterlassen, den Film Barbie über das BitTorrent-System, ein Filesharing-Netzwerk, zu teilen. Frommer Legal verlangt eine Gesamtforderung von 935,80 €, davon betragen 700,00 € Schadensersatz.

Ist die Forderung von Frommer Legal nach einer Unterlassungserklärung berechtigt?

Wenn es stimmt, dass Sie die Rechte der Warner Bros Entertainment Inc. an dem Film Barbie durch Filesharing verletzt haben, wie Frommer Legal behauptet, sollten Sie eine Unterlassungserklärung abgeben. Aber nicht, bevor Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt gefragt haben; eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag fürs Leben, den man nicht einfach kündigen kann. Deshalb muss sie gut überlegt sein. Wer nicht selbst Filesharing gemacht hat, muss meistens auch keine Unterlassungserklärung abgeben, weil man nur selten für das Filesharing anderer Leute haftet. Manchmal kann es aber klug sein, sich trotzdem zu verpflichten, um einer Unterlassungsklage zu entgehen. Das erklären Ihnen unsere Kanzlei Dr. Wachs gerne.

Ist die Unterlassungserklärung von Frommer Legal für Barbie in Ordnung?

Frommer Legal argumentiert, dass der Film Barbie nicht ohne die Erlaubnis der Rechteinhaberin, also der Warner Bros Entertainment Inc., kopiert und geteilt werden darf. Das stimmt so nicht ganz. Im Urheberrecht gibt es Regeln, nach denen man Werke auch ohne die Erlaubnis der Rechteinhaber kopieren darf, z. B. für den privaten Gebrauch. Auch das Teilen ist nicht immer verboten, sondern nur dann, wenn man ein Werk der Öffentlichkeit zeigt. Erlaubt ist es aber, Werke wie den Film Barbie zum Beispiel einzelnen Familienmitgliedern zu zeigen; Familie ist keine Öffentlichkeit. 

Kann ich mich also beruhigt zurücklehnen?

Sie müssen trotzdem etwas tun, wenn Sie selbst den Film Barbie über ein Filesharing-Netzwerk geteilt haben sollten und die Abmahnung von Frommer Legal nicht gültig wäre. In diesem Fall wäre es ratsam, eine eigene Unterlassungserklärung abzugeben, um zu vermeiden, dass Frommer Legal nachlegt und dann eine zweite gültige Abmahnung schickt, die dann vielleicht zu einer Zahlungspflicht führen könnte. Fragen Sie uns gerne dazu. Was soll ich tun, wenn ich eine Abmahnung von Frommer Legal wegen Barbie erhalten habe? Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Es kann sein, dass über Ihren Internetanschluss wirklich ein Rechtsbruch passiert ist. Das heißt aber nicht unbedingt, dass Sie dafür auch persönlich haften müssen. Geben Sie keine Unterlassungserklärung ab, bevor Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt gefragt haben. Zahlen Sie den geforderten Betrag nicht einfach so. Antworten auf oft gestellte Fragen zu Abmahnungen von Frommer Legal finden Sie hier. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen mit unserer langen Erfahrung.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte

  • ist seit nunmehr 15 Jahren aktiv
  • hat mehr als 6000 Mandate gegen Frommer Legal geführt
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  • weiß stark zu verhandeln, ist transparent und berechnet fair

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Foto(s): Adobe Stock; Wachs

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