Front Management - FMA warnt

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Erneut ist eine Internethandelsplattform im Fokus einer Aufsichtsbehörde.

Über front-service24.site werden vor allem Anlagen auf Contracts for Difference (CFD´s) – Differenzkontrakte angeboten.

Auf der Homepage wird dargestellt, dass man Positionen in über 80 Indizes beim weltweit führenden CFD-Anbieter einnehmen soll.

Außerdem wird darauf verwiesen, dass man seine Entscheidungen mit rechtzeitigen Meldungen von einem großen Team globaler Analysten treffen soll und man während des Handels mit plattforminternen Reuters- und Twitter-Feeds auf dem Laufenden bleiben soll.

Warnung der österreichischen Finanzmarktaufsicht 

Seitens der FMA, der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde, wird vor dem Abschluss mit Geschäfte mit Front Management gewarnt und darauf verwiesen, dass Front Management keine Erlaubnis hat, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen.

Die FMA kann durch einen derartigen Hinweis die Öffentlich informieren, dass eine natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte in Österreich nicht berechtigt ist.

Auch keine Erlaubnis der BaFin

Bei Anlagen in Differenzkontrakten handelt es sich, wenn diese in Deutschland angeboten werden, nach unserer Meinung um einen Eigenhandel nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).

Dafür benötigt ein Anbieter aber eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Über eine derartige Erlaubnis verfügt Front Management, soweit uns bekannt, nicht. Auch eine Erlaubnis der FMA existiert nicht.

Optionen für Anleger von Front Management

Wenn ohne Erlaubnis der BaFin von einer Handelsplattform Differenzkontrakte angeboten werden, ist für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG gegen die Betreibergesellschaft der Plattform als auch insbesondere gegen deren verantwortliche Personen denkbar.

Es können auch andere Ansprüche in Betracht kommen, insbesondere wenn in dem Handelskonto ausgewiesene Guthaben oder eingezahltes Kapital nicht ausgezahlt werden.

Sowohl die BaFin als auch das Bundeskriminalamt und viele Landeskriminalämter in Deutschland warnen auch vor unseriösen Handelsplattformen, die auf Internethandelsplattformen vermeidliche Anlagen mit scheinbar hohen Gewinnchancen bei einfacher Handhabung anbieten und es sich tatsächlich um Betrug handelt und Anlagen überhaupt nicht ausgeführt werden.

Wenn Sie Anlagen bei Front Management getätigt haben und sich geschädigt fühlen, können Sie uns gerne kontaktieren.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660


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Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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