Führerschein aus Polen: Verfahren müssen eingestellt werden

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Das Fahren mit einem EU-Führerschein ist in Deutschland bekanntlich erlaubt. Jüngst hat auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) einräumen müssen, dass ein in Polen erworbener EU-Führerschein in Deutschland gültig ist. Zum Aktenzeichen 205 js 7408/16 hat sie das Verfahren gegen einen deutschen Staatsbürger eingestellt, der im deutschen Inland mit einer in Polen erworbenen Fahrerlaubnis unterwegs war.

Verlust der Fahrerlaubnis wegen Alkohol ohne Belang

Folgendes war passiert. Der Mandant hatte Jahr 2009 seine Fahrerlaubnis wegen Alkohol im Straßenverkehr verloren. Damals war eine Sperrfrist angeordnet worden, die im Februar des Jahres 2010 endete. Im Januar des Jahres 2014 erwarb der Mandant sodann eine neue Fahrerlaubnis, und zwar in Polen. Am 23.6.2016 wurde der Mandant sodann von der Polizei (in Wandlitz bei Bernau) angehalten. Der Polizeibeamte hatte offenbar nur unzureichende Kenntnisse über die Gültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis und beschlagnahmte die Fahrerlaubnis.

Schon am 27.06.2016 wurde auf unseren Antrag der beschlagnahmte Führerschein wieder an den Mandanten herausgegeben. Aber damit nicht genug: selbstverständlich erfolgte sodann auch die Einstellung des Strafverfahrens, allerdings erst mit Bescheid vom 20.07. 2016.

Anspruch auf Entschädigung wegen Beschlagnahme

In dieser Einstellungsmitteilung wurde der Mandant auch darauf hingewiesen, dass ihm für den Fall, dass durch die rechtswidrige Beschlagnahme des Führerscheins ein Schaden entstanden sein sollte, ein Anspruch auf Entschädigung zusteht. Mit anderen Worten: wäre der Mandant jeden Tag Taxi gefahren, hätte er einen Entschädigungsanspruch gegen die Landeskasse.

Fazit: Auch wenn es so mancher Polizeibeamte oder auch Staatsanwalt nicht wahrhaben will, sofern ein Führerschein im EU-Ausland erworben wird und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, darf mit diesem Führerschein auch in Deutschland gefahren werden.

Weitere Infos zum Thema:

www.ra-hartmann.de/fuehrerschein-aus-polen-dr.-hartmann-partner.html


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