Führerschein & E-Scooter / E-Bike: hier lauern Gefahren

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Seit Sommer 2019 tummeln sich auf Straßen und Gehwegen der deutschen Großstädte die neuen E-Scooter. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge erlaubt das Fahren von E Scootern auf öffentlichen Straßen, die eine Straßenzulassung haben. In München bieten die Anbieter Tier, Bird, Lime, Dott und Voi Elektrotretroller zum Ausleihen an. 

Wir beantworten Ihnen auf unserer Homepage wichtige Fragen rund um das Thema E-Scooter

  • Wer darf die E-Scooter fahren?
  • Worauf muss ich beim Kauf achten?
  • Brauche ich zum E-Scooter Fahren einen Führerschein?
  • Brauche ich für meinen E-Scooter eine Versicherung?
  • Besteht eine Helmpflicht?
  • Mit dem E Scooter auf dem Gehweg, Radweg oder auf der Straße?
  • Welche Ampeln gelten für E Scooter?
  • E-Scooter in Bus / Bahn / U-Bahn?
  • Zu Zweit auf dem E-Scooter?

Alle Antworten und weitere Infos: https://haider.legal/news/strassenzulassung-fuer-e-scooter/

Alkohol "am Steuer" auf dem E-Scooter?

Viele Personen unterliegen dem Irrglauben, dass auch auf dem E-Scooter die Promillegrenze von 1,6‰ wie auf dem Fahrrad gilt. Bei E-Scootern handelt es sich jedoch rechtlich um Kraftfahrzeuge (KfZ). D.h. um ein Fahrzeug, das durch Maschinenkraft bewegt wird (§ 1 StVG). 

Promillegrenze wie beim Autofahren

Beim Fahren der E Scooter gelten dieselben Promillegrenzwerte wie beim Autofahren. Grund dafür ist, dass der E-Scooter wie das Auto als Kraftfahrzeug einzuordnen ist, da es von einem  Ab spätestens 0,5‰ begehen Sie in der Regel eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1‰ begehen Sie in der Regel eine Straftat.
Für Fahrer in der Probezeit gilt auch auf dem E Scooter die 0,0‰ Grenze!

Unterschied zur Promillegrenze beim Fahrradfahren

Warum gilt beim E Scooter Fahren nicht dieselbe Promillegrenze wie beim Fahrradfahren?
Bei einem E-Scooter handelt es sich um ein Kraftfahrzeug. Ein Fahrrad ist jedoch nicht als Kraftfahrzeug einzuordnen, da das Fahrrad durch Muskelkraft und nicht durch Maschinenkraft fortbewegt wird. Ein Fahrrad ist nicht zulassungspflichtig. 

Welche Promillegrenze gilt auf dem E-Bike?

Bei einem klassischen E-Bike handelt es sich um ein Fahrrad, das bis höchstens 25 km/h von einem elektrischen Motor unterstützt wird. Der Motor unterstützt nur dann, wenn der Fahrer in die Pedale tritt.
Laut Gesetz ist ein E-Bike aber kein Kraftfahrzeug. Das Gesetz sieht in § 1 StVG vor, dass E-Bikes, die nur bis 25 km/h unterstützt werden, nicht als Kraftfahrzeug anzusehen sind.
Deshalb gilt für E-Bikes die Promillegrenze vom Fahrrad. D.h. ab 1,6‰ wird absolute Fahruntüchtigkeit angenommen und Sie begehen eine Straftat.
Wichtig: Bereits ab 0,3‰ und auffälligem Fahrverhalten drohen auch auf dem Fahrrad Strafen!

Wird Ihnen Alkohol am E-Scooter oder E-Bike vorgeworfen? 

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben oder ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wurde, lassen Sie sich dringend von einem Anwalt & Strafverteidiger beraten. Ich kann Sie als Anwältin für Strafrecht im Herzen von München realistisch über die Risiken und Handlungsmöglichkeiten in Ihrem Verfahren informieren. 

Ein Führerschein ist für das alltägliche Leben von großer Bedeutung, oftmals auch von essenzieller Bedeutung für Ihren Beruf. Nehmen Sie ein Strafverfahren wegen Alkohol am Steuer / E-Scooter / E-Bike nicht auf die leichte Schulter! 

Rechtsanwältin Dr. Jasmin Haslach
HAIDER Rechtsanwälte
Tel.: 089 523 88 0 88
Email: mail@haider.legal


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